Die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge. Erfahren Sie jetzt mehr über die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen.
Einführung seit 1.1.2009
Seit diesem Datum gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge die Abgeltungsteuer – eine Pauschalsteuer, die für Privatanleger abgeltend wirkt. Für verschiedene Anlageformen, die vor diesem Datum angeschafft wurden, gelten weiterhin die alten Regelungen bei Veräußerung oder Einlösung.
Wichtiges im Überblick:
Ihren aktuellen Sparer-Pauschbetrag können Sie im Online Banking unter: Verwaltung > Freistellungsauftrag einsehen und ändern.
Möchten Sie Ihre Kapitalerträge vom Steuerabzug freistellen?
Die Basis für die Abgeltungsteuer sind die Brutto-Kapitalerträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrags in Höhe von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner/Lebenspartner.
Automatische Erhöhung zum 01.01.2023
Alle Banken waren gesetzlich verpflichtet, die über den 31.12.2022 hinaus bestehenden Sparer-Pauschbeträge ihrer Kunden im Verhältnis der Erhöhung anzupassen. Dies bedeutet, dass wir Ihren bei uns gestellten Sparer-Pauschbetrag mit Wirkung zum 01.01.2023 nach der gesetzlichen Vorgabe um 24,844 Prozent erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet haben. Falls die automatische Erhöhung nicht zu Ihren finanziellen Planungen passt, können Sie den Sparer-Pauschbetrag für 2023, z. B. im Online Banking, schnell und einfach selbst ändern.
Was kann befreit werden?
Der Abzug tatsächlich angefallener Werbungskosten wie Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren oder Refinanzierungskosten ist seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht möglich. Transaktionskosten bei der Veräußerung von Kapitalanlagen sind weiterhin bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abzugsfähig.
Ihr Weg zum Freistellungsauftrag
Tipp: Eventuell kommt für Sie auch eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung in Frage? Mit dieser lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungsteuer erreichen. Beantragen Sie diese bei Ihrem Finanzamt!
Banken sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die steuerlichen Identifikationsnummern ihrer Kund:innen zu erfassen und den Finanzbehörden im Zusammenhang mit meldepflichtigen Vorgängen zu übermitteln. Daher ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Ansprechpartner:in bei der HypoVereinsbank Ihr steuerliches Identifikationsmerkmal mitteilen.
Steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen (Deutschland)
Die deutsche steuerliche Identifikationsnummer (auch SteuerID oder Taxpayer Identification Number (TIN) genannt) wird ausschließlich an natürliche Personen vergeben. Sie ist eine dauerhaft gültige Nummer, die z.B. auch nach einem Umzug, einer Namensänderung oder der Änderung des Personenstandes unveränderlich bleibt. Sie wird jedem Bundesbürger automatisch und nicht in Deutschland lebenden Personen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Sie besteht aus 11 Ziffern ohne Trennzeichen und dient der Identifizierung von Personen bei der Korrespondenz mit den Finanzbehörden. Die Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der für die Einkommensteuer von den Finanzämtern vergebenen Steuernummer (z. B. 123/456/7890). Sie finden Ihre Identifikationsnummer beispielsweise auf Ihrem Einkommensteuerbescheid, oft auch auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung.
Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige Personen (Deutschland)
Die deutsche Wirtschafts-Identifikationsnummer (auch W-IdNr. oder W-TIN) wird an „wirtschaftlich tätige Personen“ (juristische Personen, Personenvereinigungen, aber auch wirtschaftlich tätige natürliche Personen (z. B. Gewerbetreibende, Freie Berufe)), vergeben. Sie ist eine dauerhaft gültige Nummer, die z. B. auch nach einer Adress- oder Namensänderung oder der Änderung des Personenstandes unveränderlich bleibt. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt, ein Antrag ist nicht erforderlich und nicht möglich. Sie besteht aus dem Vorsatz DE und neun Ziffern (DE123456789) ohne Trennzeichen und dient der Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren (wie bisher die Steuernummer). Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten wird jeder Person zusätzlich zur W-TIN für jede Tätigkeit (z.B. in verschiedenen Betriebsstätten) ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal beginnend mit 00001 zugeordnet. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese zugeteilt wurde (erfolgt nur auf Antrag der steuerpflichtigen Personen). Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer von den Finanzämtern vergebenen Steuernummer (z. B. 123/456/7890).
Details zur Wirtschafts-Identifikationsnummer finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Wir klären Ihre Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Bescheinigungen für das vorangegangene Jahr.
Welche steuerlichen Bescheinigungen gibt es für das vorangegangene Jahr?
Zusätzliche Informationen zu den steuerlichen Bescheinigungen sowie Fragen & Antworten zu Themen wie:
finden Sie im Downloadbereich
Seit dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bei steuerpflichtigen Privatvermögen automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Soll Ihre Kirchensteuer künftig automatisch abgeführt werden?
Für Kirchenmitglieder führen wir seit 1. Januar 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab, sofern die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag (Ledige: 1.000 €, Zusammenveranlagte: 2.000 €) übersteigen. Zur Vereinfachung fragen wir Ihre Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie der jährlichen Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit durch das BZSt nicht zustimmen, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres beim Bundesministerium für Finanzen widersprechen (www.formulare-bfinv.de, "Kirchensteuer"). Ein bereits beantragter Sperrvermerk gilt bis zu seinem Widerruf, wir führen dann keine Kirchensteuer ab. Im Folgejahr sind Sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung zur Erhebung der Kirchensteuer verpflichtet.
Bitte lesen Sie die weiterführenden Informationen bzw. informieren Sie sich bei Ihrem Betreuer.
Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern unterliegt ab dem 1.1.2018 grundlegenden Änderungen. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
Informationen zum Investmentsteuerreformgesetz
Definition
Aus deutscher Sicht sind Steuerausländer (Ausnahmen und Sonderregelungen möglich):
Steuerabzug
Folge der Steuerausländereigenschaft ist die nur beschränkte Steuerpflicht bei Kapitalerträgen in Deutschland, das heißt nur bestimmte Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug. Im Wesentlichen sind dies Dividenden deutscher Aktiengesellschaften sowie Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten deutscher Emittenten. Eine gegebenenfalls niedrigere Besteuerung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens muss durch einen Erstattungsantrag bei den deutschen Finanzbehörden geltend gemacht werden. Bei Inhabern von Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots kann die Bank die Steuerausländereigenschaft nur dann berücksichtigen, wenn alle Inhaber Steuerausländer sind und dies gegenüber der Bank nachgewiesen haben.
Nachweis bei natürlichen Personen
Wenn die Bank Ihren Steuerausländerstatus berücksichtigen soll, füllen Sie bitte das Formular „Erklärung zum steuerlichen Wohnsitz (Steuerausländererklärung)“ (Englische Version: „Foreign Tax Residence Declaration (Individuals))“ aus, klicken Sie auf „Daten prüfen“ (wenn nichts passiert, ist alles ok, wenn eine Meldung angezeigt wird, fehlen wichtige Daten, ohne die wir das Dokument leider nicht akzeptieren können) und fügen Sie einen behördlichen Nachweis über Ihren Wohnsitz bzw. Ihren Sitz außerhalb Deutschlands bei (in deutscher oder englischer Sprache und wie im Formular beschrieben). Senden Sie die vollständigen Unterlagen bitte an Ihre Ansprechpartner:in oder die zentrale Postadresse: UniCredit Bank GmbH, 80311 München.
Nachweis bei juristischen Personen
Wenn die Bank den Steuerausländerstatus einer juristischen Person berücksichtigen soll, füllen Sie bitte das Formular „Erklärung zum steuerlichen Sitz des Unternehmens (Steuerausländererklärung)“ (Englische Version: „Foreign Tax Residence Declaration (Corporates)“) aus, klicken Sie auf „Daten prüfen“ (wenn nichts passiert, ist alles ok, wenn eine Meldung angezeigt wird, fehlen wichtige Daten, ohne die wir das Dokument leider nicht akzeptieren können) und fügen Sie einen behördlichen Nachweis über Ihren Wohnsitz bzw. Ihren Sitz außerhalb Deutschlands bei (in deutscher oder englischer Sprache und wie im Formular beschrieben). Senden Sie die vollständigen Unterlagen bitte an Ihre Ansprechpartner:in oder die zentrale Postadresse: UniCredit Bank GmbH, 80311 München.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o. g. Angaben kann nicht übernommen werden. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzbehörden im Einzelfall eine andere rechtliche Beurteilung für zutreffend halten. Zudem kann die Rechtslage durch Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Verwaltung verändert werden. Zur Beurteilung Ihrer persönlichen Verhältnisse empfehlen wir daher eine individuelle Beratung durch einen berechtigten Berufsträger.
1.1 Allgemeine Informationen
Die UniCredit Bank GmbH hat mit dem Internal Revenue Service (IRS), der Steuerbehörde der USA, einen privatrechtlichen Vertrag, das sog. Qualified Intermediary-Agreement, geschlossen.
Durch diesen Vertrag wird die UniCredit Bank GmbH einerseits berechtigt, die US-Quellensteuerberechnung bestimmter Kapitalerträge aus US-Quellen für Ihre Kunden im Auftrag des IRS selbst vorzunehmen und andererseits verpflichtet, die entsprechende US-Quellensteuer an den IRS abzuführen.
Unsere Kunden haben dadurch den Vorteil, dass sie sofort von einem verminderten Steuerabzug profitieren können, sofern sie dazu berechtigt sind und uns gegenüber allen ihren Dokumentationspflichten nachkommen.
Zu diesen Dokumentationspflichten seitens der Kunden gehört ggf. die Einreichung von W-Formularen.
1.2 W-Formulare
Die entsprechenden W-Formulare sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Internal Revenue Service (IRS), der Steuerbehörde der USA, www.irs.gov. Die Formulare sind ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
Bitte beachten Sie folgende formale Ausfüllhinweise:
Sollten sich beim Ausfüllen des W-Formulars weitere Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte Ihren steuerlichen Berater, da die UniCredit Bank GmbH keine steuerliche Beratung leisten darf.
Bei Erträgen (Dividenden/ Zinsen) aus ausländischen Wertpapieren weiterer Länder kann es auch zu Quellensteuerabzügen kommen. Die genaue Höhe legt dabei der jeweilige Quellenstaat (Land des Emittenten) fest.
Die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und diversen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Voraussetzung dafür, dass in bestimmten Fällen eine Vorabreduzierung oder Rückforderung von ausländischen Quellensteuern auf den jeweils vereinbarten DBA-Satz möglich ist.
Für einige Länder bietet die HypoVereinsbank ihren Depotkunden diese Quellensteuer-Services an.
Voraussetzungen hierfür sind unter anderen, dass die Depotinhaber steuerlich in Deutschland ansässig sind und der HypoVereinsbank eine entsprechende Weisung erteilen.
Weitere Voraussetzungen und Informationen zu den angebotenen Services finden Sie in unseren Informationsblättern: