Bei einer unmittelbaren Versorgungszusage oder Direktzusage beruht das Versorgungsverhältnis auf einer Zweierbeziehung zwischen dem Arbeitgeber (z.B. HypoVereinsbank) und dem Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber erteilt die Zusage direkt, entweder mit Abschluss des Arbeitsvertrages, einer nachträglich gewährten Zusage mittels Betriebsvereinbarung oder mit einer Einzelzusage (z.B. bei Entgeltumwandlung).
Bei Eintritt des Versorgungsfalls zahlt der Arbeitgeber die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung an den (früheren) Arbeitnehmer nach Erfüllung der Voraussetzungen.
Als ehemalige Mitarbeiter:innen und Leistungsempfänger:innen der UniCredit Deutschland erreichen Sie uns schnell und einfach über unser Renten-Portal mit vielfältigen Funktionen. Alternativ sind wir erreichbar unter
bav@unicredit.de
oder
UniCredit Bank GmbH
HRC3AV
Arabellastraße 12
81925 München
Hinweis: Sollten Sie auch einen Anspruch bei der HVB Pensionskasse / HVB Unterstützungskasse haben, reicht die Beantragung der Rente aus dem UniCredit-Konzern. In diesem Fall brauchen Sie die Rente der HVB Pensionskasse / HVB Unterstützungskasse nicht separat beantragen.
Bitte reichen Sie ein Nachweisdokument, z.B. Heiratsurkunde ein.
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Hinterbliebenenrenten werden nach dem Tod eines Berechtigten gewährt.
Die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehegatten beträgt i. d. R. 60 % der Rente, die für den Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes insgesamt zu zahlen gewesen wäre.
Nähere Informationen finden Sie in Ihrer Versorgungszusage.
Die Bank führt die Rentenanpassung automatisch durch. Ein Antrag von Ihnen ist nicht erforderlich.
Alle 3 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalles prüft die Bank zum 01.04. für Direktzusagen, die nach §16 (2) BetrAVG angepasst werden, die Anpassung. Die Anpassung wird nach Verbraucherpreisindex durchgeführt.
Rentenzusagen, die ab dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden jährlich zum 01.04. um 1% angepasst.
Vertraglich vereinbarte Anpassungen werden zum 01.07 eines Jahres durchgeführt.
Liegt zwischen Rentenbeginn und der erstmaligen Anpassung kein volles Kalenderjahr, ermäßigt oder erhöht sich die vorzunehmende Erstanpassung für jeden fehlenden oder weiteren vollen Kalendermonat um 1/12.
Die Anpassung erfolgt für alle Zusagen mit der Juli Abrechnung teilweise rückwirkend auf den 01.04.
Die Rentenzahlungen sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und werden gemäß Ihren individuellen Verhältnissen entsprechend von der Bank abgeführt. Die Abgaben können Sie Ihrer Rentenabrechnung entnehmen.
Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie Anfang März die entsprechenden Nachweise (ELSTER-Bescheinigung).
Versorgungsanrechte, die während einer Ehe erworben wurden, werden bei einer Scheidung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gegebenenfalls aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich ist Teil eines Scheidungsverfahrens. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im „Gesetz über den Versorgungsausgleich“ (VersAusglG). Über den Versorgungsausgleich entscheiden in der Regel die Familiengerichte im Scheidungsurteil. Um diese Entscheidung treffen zu können, fordert das Gericht Auskünfte von den beteiligten Versorgungsträgern über Ihre Anrechte als Versorgungsausgleichspflichtige/r an. Wird eine solche Entscheidung rechtskräftig, werden Ihre Anrechte oder Ihre laufenden Renten gekürzt. Der Versorgungsausgleichsberechtigte erhält im Falle einer externen Teilung den Ausgleichswert als Beitrag in eine Versorgungseinrichtung seiner Wahl oder im Falle einer internen Teilung erhält er eine Direktzusage bei der HVB. Eine Rentenzahlung daraus erfolgt erst, wenn der Versorgungsausgleichsberechtigte eine (vorgezogene) Altersrente der deutschen Rentenversicherung oder eines vergleichbaren Versorgungsträgers beziehen kann.
Die dem Versorgungsausgleich zugrundeliegenden Unterlagen finden Sie hier.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: H1 Datenschutzhinweise bzgl. Direktzusage UniCredit Bank GmbH und Töchter
Alle Dokumente, z.B. Ihre Versorgungsordnung oder das Formular Versorgungsbezüge, finden Sie im Downloadbereich.