Die HVB Trust Pensionsfonds AG wird auch „Rentnerpensionsfonds“ genannt, da nur Versorgungszusagen von früheren Arbeitnehmern der HVB auf ihn übertragen wurden, die bereits eine Rentenauszahlung erhalten haben.
Die UniCredit Bank GmbH trägt gemäß dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) die Subsidiärhaftung.
Bitte reichen Sie ein Nachweisdokument, z.B. Heiratsurkunde ein.
Sie erreichen uns schnell und einfach über unser Renten-Portal mit vielfältigen Funktionen. Alternativ sind wir erreichbar unter
oder
HVB Trust Pensionsfonds AG
Arabellastr. 12
81925 München
Die Auszahlung der Pensionsfondsrente findet unversteuert statt. Daher muss der Leistungsbezug über die jährliche Steuererklärung angegeben und mit einer Nachzahlung gerechnet werden. Bis Anfang März sendet die HVB Trust Pensionsfonds AG jedem Leistungsbezieher die Rentenbezugsmitteilung, die auch elektronisch ans Finanzamt übermittelt wird.
Informationen zum Versorgungsfreibetrag finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Pensionsfondsrente grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt.
Die Übermittlung Ihres Versorgungsfreibetrags an das Finanzamt über die Rentenbezugsmitteilung ist eine freiwillige Meldung. Hierzu benötigt die HVB Trust Pensionsfonds AG Ihr schriftliches Einverständnis.
Falls Sie noch kein Einverständnis erteilt haben, reichen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung über unser Renten-Portal ein. Alternativ senden Sie es an:
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HVB Trust Pensionsfonds AG
Arabellastr. 12
81925 München
Versorgungsanrechte, die während einer Ehe erworben wurden, werden bei einer Scheidung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gegebenenfalls aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich ist Teil eines Scheidungsverfahrens. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im „Gesetz über den Versorgungsausgleich“ (VersAusglG). Über den Versorgungsausgleich entscheiden in der Regel die Familiengerichte im Scheidungsurteil. Um diese Entscheidung treffen zu können, fordert das Gericht Auskünfte von den beteiligten Versorgungsträgern über Ihre Anrechte an. Wird eine solche Entscheidung rechtskräftig, werden Ihre laufenden Renten gekürzt. Gleichzeitig erhält der Versorgungsausgleichsberechtigte ein Anrecht von der HVB Trust Pensionsfonds AG. Eine Rentenzahlung aus diesem Anrecht erfolgt erst, wenn der Versorgungsausgleichsberechtigte eine (vorgezogene) Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält oder spätestens mit vollendetem Alter 65.
Die dem Versorgungsausgleich zugrundeliegenden Unterlagen finden Sie HIER
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: H1 Datenschutzhinweise für die HVB Pensionsfonds AG.
Informationen zur Nachhaltigkeit bzw. ESG finden Sie hier.
Alle Dokumente finden Sie im Downloadbereich.