Die Pensionskasse der HypoVereinsbank ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Als Versorgungseinrichtung gewährt die Pensionskasse Rentenleistungen für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.
Ab dem 01.09.1998 wird die Zusage über die Unterstützungskasse der HypoVereinsbank e.V. weitergeführt.
Versorgungsanrechte, die während einer Ehe erworben wurden, werden bei einer Scheidung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gegebenenfalls aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich ist Teil eines Scheidungsverfahrens. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im „Gesetz über den Versorgungsausgleich“ (VersAusglG). Über den Versorgungsausgleich entscheiden in der Regel die Familiengerichte im Scheidungsurteil. Um diese Entscheidung treffen zu können, fordert das Gericht Auskünfte von den beteiligten Versorgungsträgern über Ihre Anrechte an. Wird eine solche Entscheidung rechtskräftig, werden Ihre Anrechte oder Ihre laufenden Renten gekürzt. Gleichzeitig wird der Versorgungsausgleichsberechtigte in die HVB Pensionskasse / HVB Unterstützungskasse aufgenommen. Eine Rentenzahlung daraus erfolgt erst, wenn der Versorgungsausgleichsberechtigte eine Rente bezieht.
Die dem Versorgungsausgleich zugrundeliegenden Unterlagen finden Sie HIER.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: H1 Datenschutzhinweise für die HVB Pensionskasse
Hinterbliebenenrenten werden nach dem Tod eines Versicherten gewährt.
Die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehegatten beträgt 60 %, darüber hinaus erhalten Waisen bis zu 20 % der Versichertenrente, die für den Verstorbenen im Zeitpunkt seines Todes insgesamt zu zahlen gewesen wäre.
Nähere Informationen finden Sie in §§ 9, 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen - im Downloadbereich.
Bei einer Anwartschaft auf Rente aus der HVB Pensionskasse wird beim Ableben eines Mitgliedes ein Sterbegeld von max. EUR 767,00 an eine bezugsberechtigte Person (vom Mitglied mittels Verfügung zu benennen) oder ggf. an einen Hinterbliebenen (Ehegatte, Kinder, Eltern und Geschwister) gezahlt - unabhängig von evtl. Festlegungen im Testament. Sofern für das Sterbegeld eine Verfügung beabsichtigt wird, muss diese zu Lebzeiten bei der Kasse eingereicht werden.
Das Formular finden Sie im Downloadbereich.
Alle Dokumente, z.B. Geschäftsberichte, Satzung oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, finden Sie im Downloadbereich.