Einrichtung der Pfändungsschutzfunktion für Ihr Konto
Sie möchten Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln? Bitte beachten Sie folgende Hinweise dazu:
- Pro Person darf in Deutschland nur ein P-Konto geführt werden. Um diesen Aspekt sicherzustellen, werden wir vor der Einrichtung eine punktuelle Schufa-Abfrage durchführen.
- Die Umwandlung in ein P-Konto ist auch dann möglich, wenn das Konto einen Soll-Saldo aufweist.
- Die laufende Führung eines P-Kontos ist nur auf Guthabenbasis zulässig.
- Sollten für Ihr Konto ein Dispositionskredit oder eine Kreditkarte vorhanden sein, behalten wir uns vor, diese zu kündigen.
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Details zu einem P-Konto und dessen Nutzung finden Sie in dem hier anhängenden Beiblatt – bitte informieren Sie sich über die Nutzungsmöglichkeiten.