Zukünftig können Sie als HVB Kund:in über Drittanbieter (Fintechs, andere Banken etc.) auf Ihr Konto zugreifen, um Kontoinformationen abzurufen oder Zahlungen auszulösen. Selbstverständlich nur, wenn Sie diesen Service nutzen wollen.
Kontoinformationsdienstleister ermöglichen den Zugriff auf Kontostand, getätigte Transaktionen und Kontoinformationen.
Zahlungsauslösedienstleister ermöglichen das Auslösen einer Zahlung (Transaktion).
Zahlungsinstrumente ausgebende Dienstleister ermöglichen die Abfrage der Verfügbarkeit eines Geldbetrages auf einem Konto.
Sie haben vermutlich über eine Multibanking-Anwendung/App oder einen Service bei einer anderen Bank/Sparkasse den Zugriff auf das HVB Online Banking eingerichtet. Diese Multibanking-Anwendungen bzw. Apps lösen bei Synchronisierung oder Abfrage der Kontodaten bei der HVB eine TAN-Abfrage beim Login aus. Bis zum 14.09.19 sind die jeweiligen Dienstleistungsanbieter verpflichtet, die Abfrage der Kontoinformationen auf eine PSD2-konforme Schnittstelle umzustellen. Ab dem 14.9. und in Folge dieser neuen Schnittstelle, wird bei über den Zahlungsverkehrsdaten hinausgehende Datenabfragen wie z.B. Kreditkarten-Umsätze eine TAN für den Zugang ausgelöst.
Alternativ können noch folgende Gründe in Betracht kommen:
Dabei handelt es sich um Anbieter, die neben den etablierten Finanzdienstleistern wie Banken und Sparkassen auch Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste anbieten.
Drittanbieter können sein:
Sie können zukünftig auch den Service eines Drittanbieters beanspruchen, um auf Ihr Zahlungskonto zuzugreifen und Kontoinformationen abzurufen oder Zahlungen auszulösen. Dadurch sind Drittanbieter berechtigt, Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen.
Den Zahlungsdienstanbietern ist es verboten, Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten zu speichern.
Natürlich müssen sich Drittanbieter auch an die regulatorischen Anforderungen halten. Drittanbieter benötigen eine Lizenz der BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) bevor sie Zahlungsdienste anbieten dürfen. Vor dem Zugriff auf Konten müssen sie sich mit einem elektronischen Zertifikat gegenüber der Bank ausweisen.
Falls Sie die Zahlungsverkehrslösung eines Drittanbieters (z.B. DATEV/FinAPI) nutzen, stehen Ihnen grundsätzlich die gleichen Funktionen wie im Online Banking zur Verfügung. Im Hinblick auf Zahlungsverkehrslösungen, die bisher über die HBCI/FinTS Schnittstelle auf Zahlungsverkehrskonten zugegriffen haben, kommt es aus diesem Grund zu einem eingeschränkten Funktionsumfang. Welche Funktionen auch über die Drittanbieter-Schnittstelle unterstützt werden, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: