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In 4 Schritten zum umweltfreundlicheren Banking
Postfachbenachrichtigung einstellen
Ihre Online Banking Registrierung ist bereits erfolgt, dann entscheiden Sie, ob Sie per kostenloser SMS oder per E-Mail über neue Dokumente in Ihrem Postfach informiert werden wollen. Im Online Banking unter Übersicht / Postfach / Services & Einstellungen oder direkt über folgenden Link:
NEU: Video-Turorial: Digitales Postfach einrichten.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie im HVB Online Banking und in der HVB Mobile Banking App Ihr digitales Postfach nutzen können.
Diese Dokumente erhalten Sie in Ihrem Postfach:
Hinweis: Die Liste der Dokumente finden Sie auch im Online Banking / Postfach, wenn Sie auf den Filter "Dokumentenart" klicken.
Als Online Banking-Nutzer ausschließlich auf elektronischem Weg:
- Kundeninformation, z.B. AGB
- Einwilligungserklärung zur Kundenansprache
- Datenschutzinformation
- Basisinformationsblatt zu Wertpapieren
- Steuerliche Dokumente, wie z.B. Jahressteuerbescheinigung
- Gesprächsunterlage
- Vorteilsauswertungen
- Bausparverträge
- Kredit- & Zinsmitteilungen
- Bestätigung/Saldomitteilung Darlehen
- Überziehung- / Ratenrückstandsmitteilung
- Unterlagen zum KomfortKredit, z.B. Dokumente zur Restschuldversicherung
- Vorvertragliche Informationen
- Vermittlerinformation
Hinweis: Die Liste der Dokumente finden Sie auch im Online Banking / Postfach, wenn Sie auf den Filter "Dokumentenart" klicken.
Dokumente zu Wertpapieren:
- Depotberichte, z.B. Performance- und Kostenaufstellung
- Dokumente zu Depotüberträgen
- Wertpapierabrechnung
- Derivate-Abrechnung
- Bestätigung über Wertpapieraufträge z.B. Orderbestätigung
- Vorab-Kosteninformation
- Verlustwarnung
- Portfoliobericht
- Vermögensreports und -rechnung
- Depotpreisrechnung
- Geschlossener Sachwertefonds
- Kapitalmaßnahme
- Wertpapiermitteilung/Zins- & Dividendenabrechnung
- Jahresdepotauszug
Dokumente zum Konto:
- Konto- und Depoteröffnung
- Kontoauszug
- Umsatzmitteilung
- Kontomitteilung
- Konditionenmitteilung
- Kreditkartenabrechnungen und -mitteilungen
- Debitkarten Kontaktlosfunktion
- Dokumente zu Ihrem HVB Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung)
- Entgeltaufstellung
Schneller Austausch mit Ihre:m persönlichen Berater:in:
Nach einem Gespräch mit Ihrem:r Berater:in können Sie sich folgende Dokumente alternativ auch online zustellen lassen:
- Produktprofile / Produktinformationsblätter
- Gesprächsunterlagen, Beratungsdokumente z.B, Geeignetheitserklärung
- Vertragsunterlagen
Tipps zur Nutzung Ihres Postfachs
Auszüge, die Sie ggf. in Papierform erhalten haben oder im Online Banking vor Juli 2019 gelöscht haben, können Sie einfach online nachbestellen. Dieser Service kostet pro Auszug 6 €. Wählen Sie dazu unter „Postfach“ den Menüpunkt „Service & Einstellung“ und dann „Nacherstellung Kontoauszüge". Sie erhalten dann ein Formular angezeigt, mit dem Sie die Nachbestellung beauftragen.
Als Zeitraum sind im Postfach immer die letzten drei Monate vorbelegt. Wenn Sie einen Zeitraum wählen, der weiter in die Vergangenheit beginnt, werden auch Ihre älteren Dokumente wieder angezeigt. Bitte überprüfen Sie zusätzlich, ob Sie Einschränkungen im Status bzw. der Dokumentenart ausgewählt haben, die eine Anzeige aller Dokumente verhindert.
Die häufigsten Fragen neuer Postfach-Nutzer:innen
Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Kontoauszug bei Bedarf auszudrucken. Wenn ein:e Steuerpflichtige:r einen Kontoauszug vorlegt, den eine Bank im unveränderbaren PDF-Format erstellt hat, gilt seine Nachweispflicht als erfüllt. Lesen hierzu u.a. die Informationen des Finanzamt Bayerns.
Natürlich. Sie können jederzeit In Ihrem Online Banking einen automatischen Abrufturnus einstellen und auch wieder ändern.
Wählen Sie aus fünf verschiedenen Abrufoptionen:
- online, wöchentlich (Fr-Do)
- online, 1x monatlich am 3. Arbeitstag des Monats
- online, 1x monatlich einen Tag nach Monatsmitte
- online, 1x monatlich zum Monatsultimo
- online, 2x monatlich am 4. und 19. des Monats
- online, täglich
Einstellung und Änderung in Ihrem Online Banking unter Postfach > Service & Einstellungen > Online Kontoauszug.
Sollten Ihnen diese Abrufperioden nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte Ihre:n Berater:in.
Das Urteil des EuGH von Januar 2017 besagt, dass Verbraucher:innen über jede Neueinstellung eines Dokumentes in ein elektronisches Postfach eines Finanzdienstleisters z.B. via E-Mail oder SMS zu informieren sind. Auch wenn mehrere Dokumente eingestellt werden, erhalten Sie nur eine Nachricht pro Tag. Selbstverständlich nutzen wir die von Ihnen hinterlegte Postfachbenachrichtigungsadresse für keine anderen Zwecke.