HypoVereinsbank Depot oder Konto kündigen
Schade, dass Sie Ihr HypoVereinsbank Konto oder Depot auflösen möchten. Sie sind unzufrieden mit unserem Service oder dem genutzten Produkt?
Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer:Ihrem Kundenbetreuer:in. In einem persönlichen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung für Sie.
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Giro- oder Sparkonto online kündigen
In der Mobile Banking App oder dem Online Banking können Sie Ihr Giro- oder Sparkonto direkt kündigen.
Wählen Sie das zu kündigende Konto aus und klicken Sie unter dem Menüpunkt Kontodaten auf „Konto schliessen“.
Alternativ können Sie auch das unten angegebene Formular verwenden.
Kündigung weiterer Produkte
Zur Kündigung eines Depots ohne Wertpapiere im Bestand oder eines anderen Kontos nutzen Sie das Formular und senden Sie dieses bitte per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir einen per E-Mail geschickten Auftrag leider nicht ausführen können. Bei einer Sparkontoauflösung reichen Sie bitte die Sparurkunde (Sparbuch, letzter Jahresauszug oder letzter sbSparauszug) im Original zusammen mit dem Kontoschließungsauftrag ein.
Gut zu wissen!
- Ggf. zu dem Konto vorhandene Giro- oder Kreditkarten können mit der Kontoschließung nicht mehr eingesetzt werden, bitte vernichten Sie diese.
- Ein Konto mit Kreditkarte wird erst final geschlossen, wenn die aktuelle Kreditkartenabrechnung belastet worden ist.
- Sofern es sich um das letzte bestehende Konto in unserem Hause handelt, löschen wir automatisch auch Ihr Depot, wenn es keinen Bestand an Wertpapieren ausweist.
- Sofern Sie über eine Postbox verfügen, wird auch diese mit dem letzten Konto gelöscht. Sichern Sie die dort hinterlegten Unterlagen digital auf einem persönlichen Datenträger, da diese nach dem Kontoschluss nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Bitte beachten Sie, dass bei einem gemeinschaftlich geführten Konto alle Kontoinhaber:innen den Auftrag unterschreiben.
- Ein eventuell vorhandener Freistellungsauftrag ist mittels eines separaten Auftrags zu löschen bzw. bei verbleibenden
Beträgen zum Jahresende zu befristen.