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Ein Paar betrachtet ein Dokument zusammen in einem Büro.

Kontowechselhilfe

Wir unterstützen Sie gerne bei einem Wechsel Ihres Zahlungskontos. Der Kontowechsel ist kostenlos. Sie können hierfür den analogen Weg mittels Formular wählen (= gesetzliche Kontowechsel-Hilfe). Alternativ bieten wir auch den digitalen Kontowechselservice an.

Gesetzliche Kontenwechsel-Hilfe nach dem Zahlungskontengesetz.

Voraussetzung für die Gewährung der Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz ist, dass Sie und gegebenenfalls jeder weitere Inhaber:in des betroffenen Zahlungskontos Ihrem neuen Zahlungsdienstleister eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ermächtigung erteilen. Diese Ermächtigung beschreibt, welche Aufgaben der übertragende Zahlungsdienstleister (bisherige Bank) und der empfangende Zahlungsdienstleister (neue Bank) zu erfüllen haben.

Formular zur Ermächtigung

Allgemeine Informationen zur Kontenwechselhilfe

Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf die Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz besteht in folgenden Fällen nicht:

  • bei einem grenzüberschreitenden Kontenwechsel, d. h., wenn die bisherige oder die neue Bank nicht in Deutschland ansässig sind;
  • bei einem nicht währungskongruenten Kontenwechsel, d. h., wenn Ihr Zahlungskonto bei den beteiligten Banken nicht in derselben Währung geführt wird.