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Gesetzliche Kontowechselhilfe

Services bei Kontowechsel und Umzug.

Gesetzliche Kontenwechsel-Hilfe nach dem Zahlungskontengesetz

Wir unterstützen Sie gerne bei einem Wechsel Ihres Zahlungskontos. Das seit dem 18. September 2016 geltende Zahlungskontengesetz regelt, welche Unterstützungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Kontenwechsel-Hilfe die beteiligten Zahlungsdienstleister zu erbringen haben. Der Kontowechsel ist kostenlos. Einzelheiten dazu werden nachfolgend beschrieben. Daneben bieten wir Ihnen auch unseren Online-Kontowechsel-Service an.

Voraussetzungen für die gesetzliche Kontenwechsel-Hilfe nach dem Zahlungskontengesetz

Voraussetzung für die Gewährung der Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz ist, dass Sie und gegebenenfalls jeder weitere Inhaber:in des betroffenen Zahlungskontos Ihrem neuen Zahlungsdienstleister eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ermächtigung erteilen. Diese Ermächtigung beschreibt, welche Aufgaben der übertragende Zahlungsdienstleister (bisherige Bank) und der empfangende Zahlungsdienstleister (neue Bank) zu erfüllen haben.

Formular zur Ermächtigung

Allgemeine Informationen zur Kontenwechselhilfe

Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf die Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz besteht in folgenden Fällen nicht:

  • bei einem grenzüberschreitenden Kontenwechsel, d. h., wenn die bisherige oder die neue Bank nicht in Deutschland ansässig sind;
  • bei einem nicht währungskongruenten Kontenwechsel, d. h., wenn Ihr Zahlungskonto bei den beteiligten Banken nicht in derselben Währung geführt wird.