Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
Mit SEPA, der Single Euro Payments Area (dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum), sind europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in/aus dem SEPA-Raum nutzbar. Für SEPA-Zahlungen in/aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten die Entgelte und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für sonstige grenzüberschreitende Zahlungen.
EU/EWR Staaten:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion, St. Martin französischer Teil), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, sowie die EWR Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen
Zum SEPA-Raum gehörige Staaten und Gebiete:
- EU/EWR Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion, St. Martin französischer Teil), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
- Nicht-EU/EWR Staaten Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Saint-Pierre-et-Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
SEPA‑Teilnehmer EU-/EWR-Länder mit Euro-Währung:
SEPA-Teilnehmer EU-/EWR-Länder – Nicht-Euro-Währung
SEPA‑Teilnehmer Nicht-EU-/-EWR-Länder
Das Lastschriftmandat ermächtigt den:die Zahlungsempfänger:in, den fälligen Betrag vom Konto der Zahlungspflichtigen einzuziehen. Es kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden. Ein Mandat muss nicht immer ein eigenständiges Formular sein - es kann auch wie bisher in Vertragsunterlagen integriert werden.
- Name und Adresse der Zahlungsempfänger:innen
- Gläubiger-Identifikationsnummer und individuell vergebene Mandatsreferenz: Diese bezeichnen das jeweilige Mandat eindeutig. Die Mandatsreferenz kann im Mandat enthalten sein oder den Zahlungspflichtigen nachträglich bekannt gegeben werden.
- Mandatstext für den Lastschrifteinzug und Anweisung zur Einlösung: In deutscher Sprache bei innerdeutschem Mandat; in Landessprache und vorzugsweise in Englisch bei grenzüberschreitendem Lastschrifteinzug.
- Rückgabefristen
- Name und Adresse der Zahlungspflichtigen
- Bankverbindung (IBAN und BIC) der Zahlungspflichtigen
- Datum der Mandatsunterzeichung
- Unterschrift der Zahlungspflichtigen
Der:Die Zahlungsempfänger:in ist verpflichtet, den:die Zahlungspflichtige:n mindestens 14 Tage vor Belastung über die anstehende Lastschriftabbuchung zu informieren. In dieser Vorabankündigung (Pre-Notification) muss ein Fälligkeitstag genannt werden. Der Zeitraum kann auch verkürzt werden, wenn dieses mit dem:der Zahlungsempfänger:in vereinbart wurde. Für wiederkehrende Einzüge mit gleichem Betrag genügt eine einmalige Pre-Notification vor dem ersten Lastschrifteinzug.
Diese "Vorabinformation" kann zum Beispiel per Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Mail, Fax oder Internet erfolgen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einfach bei der empfangenden Person nach.
Ja, mit SEPA sind auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich.
Lassen Sie bei regelmäßigen Zahlungen in ein Nachbarland die fälligen Beträge von Ihrem Konto als SEPA-Basislastschrift einziehen:
* Jede:r Zahlungsempfänger:in, der SEPA-Lastschriften von einem Zahlungspflichtigen einzieht, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer/ Gläubiger-ID (englisch: Creditor Identifier-Number, kurz CI). Damit lässt sich der:die Zahlungsempfänger:in eindeutig identifizieren.
Informationen zu den relevanten Ländern finden Sie unter "Länderinformationen".
Durch die neuen SEPA-Produkte wurden die bisherigen nationalen Überweisungen und Lastschriften nach einer Übergangszeit in den Ländern der Eurozone abgelöst. Ein Zahlungsverkehrskonto für Europa ist ein realistisches Szenario. Zusammengefasst bedeutet das:
- Ein Format für Zahlungen innerhalb Europas - damit sind bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und sicher wie im Inlandszahlungsverkehr.
- Einheitlicher Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums.
- Bessere Liquiditätsplanung durch festgelegte Ausführungsfristen (bei der Überweisung) und Fälligkeiten (bei der Lastschrift).
- Durch die Vorabinformation wissen Sie, wann die Lastschrift mit welchem Betrag belastet wird.
- Mehr Transparenz bei Lastschriftbelastungen durch die eindeutigen Mandatsnummern und Gläubiger-Identifiationsnummern.
- Mehr Sicherheit durch Sperren einzelner Lastschriften oder bestimmter Gläubiger:innen.