Förderprogramme

Förderprogramme: Die fünf häufigsten Irrtümer bei Fördermitteln.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Viele Unternehmen verzichten darauf, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Andere machen bei der Beantragung Fehler und verschenken dadurch bares Geld. Unsere Liste der häufigsten Irrtümer hilft Mittelständlern, teure Fehlurteile zu vermeiden.

Mangelnde Informationen und Vorurteile verhindern nur allzu oft die Nutzung von Fördermitteln. Dabei sind sie gerade für Mittelständler ein attraktives Finanzierungsinstrument für Investitionen. Die folgenden fünf Irrtümer sollten Sie daher unbedingt vermeiden.

Irrtum 1: Für mein Projekt gibt es keine Fördermittel!

Es gibt für beinahe jede geplante Investition bzw. jeden Finanzierungsbedarf sehr günstige Fördermöglichkeiten! Da das Angebot sehr groß ist, unterstützen Sie die erfahrenen Fördermittel-Expert:innen der Hausbank bei der Auswahl.


Irrtum 2: Ich investiere erst und beantrage die Förderung dann.

Die Reihenfolge muss stimmen! Unterschreiben Sie Kauf- oder Werkverträge auf jeden Fall erst, wenn der Förderantrag gestellt ist. Die meisten Förderprogramme fordern den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Sonst gibt es kein Geld.


Irrtum 3: Es gibt nichts geschenkt!

Doch, es gibt Zuschüsse, die Unternehmer nicht zurückzahlen müssen. In vielen Fällen kann man diese sogar mit einem Förderkredit kombinieren. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Unternehmer in Energiesparmaßnahmen oder in die Digitalisierung investieren.

Förderspezialist
"Bei der Vielzahl an Fördermöglichkeiten ist die offensichtliche nicht immer auch zugleich die beste Lösung. Es kommt immer auf den Einzelfall an.“
Jürgen Drinhaus
Leiter Fördermittelspezialist:innen, HypoVereinsbank
Persönliche Beratung


Irrtum 4: Fördermittel gibt es ohne Sicherheiten.

Kein Kredit ohne Sicherheit! Das gilt auch für öffentliche Förderkredite. Diese werden über die Hausbank beantragt und ausgereicht. Sie steht gegenüber dem Förderinstitut gerade und muss das Geld im Zweifel zurückzahlen. Deshalb benötigt sie bankübliche Sicherheiten.


Irrtum 5: Was übrig bleibt, kann ich so ausgeben.

Wer seine Fördermittel für das im Antrag genannte Projekt nicht vollständig benötigt, muss das überschüssige Geld in der Regel zurückgeben. Der Fördermittelgeber fordert sogar Belege über die Ausgaben, und auch die Hausbank hat natürlich ein Interesse daran, dass Sie die beantragten Mittel wie vorgesehen verwenden. Alles andere wäre eine Zweckentfremdung und ist nicht erlaubt.

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