Basisinformationsblätter für börsengehandelte Finanztermingeschäfte

Mit der Umsetzung der Verordnung (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) sind Hersteller von Finanzprodukten europaweit verpflichtet, Kleinanlegern sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung zu stellen und diese auf einer Website zu veröffentlichen.

Damit erhält der Kleinanleger eine standardisierte Information über grundlegende Merkmale und Risiken von bestimmten Anlageprodukten.

Von dieser Regelung sind auch Börsenbetreiber betroffen, die Kleinanlegern den Handel in Finanztermingeschäften (Optionen, Futures) ermöglichen. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Unicredit Bank ihren Kunden grundsätzlich vor jedem einzelnen Eröffnungsgeschäft in Derivaten das relevante Basisinformationsblatt in deutscher Sprache zur Verfügung stellen muss. Ansonsten dürfen die Aufträge von der Unicredit Bank nicht angenommen und nicht ausgeführt werden.

Sie finden die Basisinformationsblätter für börsengehandelte Finanztermingeschäfte über die Internetseite der jeweiligen Terminbörse:

EUREX (European Exchange) 

CBOE (Chicago Board Options Exchange)

CME (Chicago Mercantile Exchange) - Optionen 

CME (Chicago Mercantile Exchange) - Futures

ICE (Intercontinental Exchange)

Euronext