Für Unternehmen und Freiberufler:innen
Zinsgünstiger Förderkredit mit attraktiven Konditionen
Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
Der Mittelstand trägt durch seine Investitionen wesentlich zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei. Die Transformation des Mittelstands hin zu mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz wird über zinsgünstige Darlehen der KfW angereizt.
Der HVB Klimakredit powered by KfW unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.
Sich im Dschungel der Förderprogramme zurecht zu finden, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir haben den Anspruch, die optimale Lösung mit günstigen Konditionen für Sie zusammenzustellen.
Unsere erfahrenen Spezialist:innen unterstützen Sie Schritt für Schritt – von der Auswahl des passenden Programms bis zur Beantragung der Fördermittel.
Mit dem HVB Klimakredit nutzen wir die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemmisionen, um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
klimafreundliche Produkte / Technologien, deren Anwendung klimaschützende Wirkungen aufweisen, wie z.B. für EE-Anlagen, emissionsarme Fahrzeuge, effiziente Gebäudetechnik (u.a. Fenster, Türen)
klimafreundliche Produktionsverfahren zur Minderung von Treibhausemissionen
die Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten
die Erzeugung von Strom, Wasser / Abwasser und Abfallmanagement
die Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
Kohlenstoffdioxid-Transport / -Speicherung
klimafreundlicher Verkehr und dessen Infrastruktur
die Green-IT (Datenverarbeitung, Hosting, datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen)
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben von einer FInanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Anschlussliste und der Sektorleitlinien der KfW-Bankengruppe entnehmen.
Wir empfehlen, im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine ENERGIEBERATUNG in Anspruch zu nehmen.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.