Informieren Sie sich in diesem Beitrag von Max Schneider, Sustainable-Finance-Experte für Real Estate Green Loans der HVB, über das aktuelle Marktumfeld, konkrete Beispiele und Voraussetzungen für diese nachhaltige Finanzierungsform.
Für Bauträger, Immobilienentwickler, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienfondsinitiatoren
Anwendbar für Neu- und Bestandsimmobilien
Für alle Finanzierungsvolumina im gewerblichen Immobilienbereich
Bereits vor einigen Jahren war klar: ESG ist ein Thema, das gekommen ist um zu bleiben. Nahezu täglich liest man in den Medien Berichte und Artikel zum Klimawandel und zum Umbau hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Allmählich nimmt nun auch die bereits seit Jahren geplante Regulatorik konkrete Formen an.
Einige sagen bereits jetzt, dass die angestrebte Klimaneutralität das prägendste und wichtigste Thema des aktuellen Jahrhunderts wird.
Das Ziel der EU ist, Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu fördern. Daher müssen Anbieter von Immobilienprodukten künftig im Rahmen der EU-Taxonomie ab 2021 offenlegen, inwieweit sie die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Investments berücksichtigen.
Dabei kommt vor allem dem Gebäudesektor eine außerordentliche Bedeutung zu. Die Bau- und Immobilienbranche ist mit einem Energieverbrauch von rund 40 % sowie CO₂-Emissionen von ca. 36 % die Branche mit dem höchsten Energieverbrauch. Rund 75 % des Gebäudebestands innerhalb der EU-Mitgliedstaaten wird als energieineffizient eingestuft, die jährliche Sanierungs- und Modernisierungsrate beträgt gerade einmal 1 %. In Bezug auf die Finanzierung solcher Projekte spielen Real Estate Green Loans eine relevante Rolle.
Auch für Anbieter von Immobilienprodukten besteht im Rahmen der EU-Taxonomie ab 2021 eine Offenlegungspflicht bezüglich der Berücksichtigung von EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Investments. Bei Nichteinhaltung ist eine Negativberichterstattung „keine Berücksichtigung der EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Investments“ zu tätigen. Investmentprodukte sind klar so zu gestalten, dass sie den Anforderungen der EU-Taxonomie und damit der institutionellen Investoren erfüllen.
Solch grüne Kredite für Immobilienfinanzierungen sollen nachhaltiges Bauen fördern. Kreditnehmer:innen erhalten den Kredit, sobald der Bank nachgewiesen wird, dass das Bau- oder Sanierungsvorhaben Klimaschutzmaßnahmen umsetzt, die deutlich über die bisherigen Standards hinausgehen. So liegen bei Altbauten aus den 50er oder 60er Jahren die Wärmedämmwerte oft noch weit unter den modernen Vorgaben des heutigen Baurechts.
Kreditnehmer:innen von Green Loans haben den Vorteil, dass unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen die Vereinbarkeit des Errichtungs- oder Sanierungsvorhabens mit den neuesten Regulierungsbestimmungen zur Nachhaltigkeit prüfen – etwa mit dem ab 2022 geltenden Rechtsrahmen der EU-Taxonomie. Das europäische Klassifikationssystem gibt den notwendigen Rahmen zur Identifizierung nachhaltiger Investments vor. Ziel ist es, Kapitalströme in umweltfreundliche und soziale Bahnen zu lenken, um sie für nachhaltigkeitsorientierte Investor:innen einschätzbar zu machen. „Eine Prüfung von Immobilien auf Einhaltung des EU-Rahmenwerks durch unsere Expert:innen verhindert, dass zu einem späteren Zeitpunkt eventuell Strafzahlungen auf die Entwickler zukommen könnten. Denn mit dem Ergebnis der Prüfung können sie, falls nötig, rechtzeitig in regelkonforme Gebäudemaßnahmen investieren“, erklärt Schneider.
Die Transformation hin zu einem klimaneutralen oder gar positiven Gebäudebestand, welcher an den Nachhaltigkeitskriterien, den Klimarisiken sowie den Anforderungen des Marktes gemessen wird, wird zu Nachfrageverschiebungen führen. Dies kann soweit führen, dass Immobilien oder ganze Portfolien mangels Einhaltung dann konkreterer Taxonomiekriterien nicht mehr – oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand – handelbar sind (sog. „stranded assets“).“
1) Net Zero Energy Building
2) Energy Performance Certificate / Energieausweis
Voraussetzung: Nachweis CO₂-Einsparung mittels Energiekennwerte (Compliance Certificate)
Für Bauträger, Immobilienentwickler, Wohnungsbaugesellschaften aber auch für Immobilienfondsinitiatoren, die selbst Bauvorhaben durchführen, ist der Real Estate Green Loan also ein interessante Finanzierungsvariante für praktisch das gesamte Spektrum gewerblicher Errichtungsvorhaben – von der sozial gebundenen oder frei errichteten Wohnanlage, bis zur Büroimmobilie und zum Logistik- oder Einkaufszentrum.
„Wichtig zu betonen ist, dass grüne Finanzierungen nicht nur für Neubauvorhaben verwendet werden können. Auch für die energetische Ertüchtigung im Altbaubestand sind sie gut geeignet. Dort liegen schließlich auch die größten CO2-Einsparpotentiale“, erläutert Schneider.
Der Experte ergänzt, dass ein Real Estate Green Loan auch mit einer sozial orientierten Finanzierung kombiniert werden kann, die bestimmte gemeinschaftliche Infrastrukturen zur Voraussetzung macht – etwa die Einrichtung von Kindergärten oder Bewohnertreffs. „Das dürfte besonders für den sozialen Wohnungsbau interessant sein, wo solche Einrichtungen bei der Planung eine besondere Rolle spielen“, so der Experte.
Der primäre Nachhaltigkeitsakzent liegt in der Immobilienbranche indessen beim Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Denn insgesamt betrachtet birgt der Gebäudesektor eines der größten Potenziale für klimafördernde Maßnahmen. Schon die Herstellung von Baustoffen wie Beton und Stahl setzt große Mengen CO₂ frei.
Und durch den Wohnbetrieb verursacht ein überwiegend noch schlecht gedämmter Gebäudebestand durch das Heizen rund 40 % aller klimaschädlichen Emissionen. „Man muss bedenken, dass in Europa zum Beispiel 75 % des Gebäudebestands noch nicht energetisch saniert ist“, erklärt unser Experte Max Schneider.
Um einen Real Estate Green Loan zu bekommen, müssen Kreditnehmer:innen der kreditgebenden Bank die Nachhaltigkeit des Bau- oder Sanierungsprojekts bestätigen. „Dazu kann neben einem Zertifikat in den beiden Top-Kategorien eines etablierten Anbieters, dass das Gebäude zum Beispiel nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) errichtet wird, auch die CO2-Einsparung der Immobilie durch eine Bestätigung eines Sachverständigen Dritten (z.B. Energieberater) vorgelegt werden. Kreditnehmer:innen müssen zudem Änderungen bei bestimmten Nachhaltigkeitsstandards der Bank mitteilen“, sagt Schneider. Auch internationale Nachhaltigkeitszertifikate für Gebäude akzeptiert die kreditgebende Bank, etwa die weit verbreiteten angelsächsischen Standards BREEAM und LEED.