

Starten Sie die energetische Sanierung Ihrer Immobilie mit einer Online-Erstberatung.
Unabhängige Energie-Effizienzexpert:innen beantworten Ihre Fragen.
Jetzt Termin vereinbarenEin kostenloser Service von Wüstenrot und HypoVereinsbank
Das sollten Sie wissen:
- Die Beratung erfolgt durch das Energieberatungsunternehmen Senercon GmbH.
- Es kann nur eine Online Energie-Erstberatung über maximal 20 Minuten in Anspruch genommen werden.
- Das Angebot, gültig bis 31.03.2025, ist begrenzt. Wir behalten uns vor, dieses jederzeit zu beenden.
In 8 Schritten zu Ihrer energetischen Sanierung.
1. Schritt: Informationen zur energetischen Sanierung sammeln.
- Wie können Sie Ihr Projekt starten?
- Wo finden Sie Sanierungsprofis?
- Wie sichern Sie sich finanzielle Mittel?
- Wie können Sie Energiekosten senken?
Der Wüstenrot Ratgeber „Energetisch sanieren“ beantwortet Ihnen diese Fragen.
Sie können als erste Einschätzung mit dem Energiesparrechner den energetischen Zustand Ihrer Immobilie überprüfen und Einsparpotenziale entdecken.
Mit diesen Modernisierungskosten können Sie rechnen.*

* Jeweils Durchschnittswert bei einem Einfamilienhaus. Bei ganz neuen Bauteilen handelt es sich um Anschaffungskosten.
2. Schritt: Fördermittel checken.
Bei einer energetischen Sanierung werden Sie mit attraktiven Förderungen finanziell unterstützt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die bundesweit gültigen Förderprogramme.
Neben den Förderungen von KfW und BAFA gibt es zusätzlich regionale Förderprogramme. Ihr:e Energieeffizienz-Expert:in unterstützt Sie bei der Suche.
Tipp: Fragen Sie auch bei Ihrer Kommune nach.
3. Schritt: Energieeffizienz-Expert:in einbinden.
Bei einer Energieberatung wird die energetische Qualität Ihres Hauses unter die Lupe genommen und Sie erfahren, welche Maßnahmen sich aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht lohnen.
Um Förderungen zu erhalten, ist es fast immer Pflicht, eine:n Energieeffizienz-Expert:in einzubinden.
Nutzen Sie die Suche über Postleitzahl, um ein:e Expert:in in Ihrer Nähe zu finden.
4. Schritt: Angebote einholen und Handwerker:in finden.
Entscheiden Sie, welche Maßnahmen Sie realisieren möchten und holen Sie die entsprechenden Angebote ein. So erhalten Sie den Überblick über die Gesamtkosten.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel und ggf. dem Einsatz von Eigenmittel ergibt sich Ihr zusätzlicher Finanzierungsbedarf.
Über die Suche können Sie mit einigen Angaben zu Ihren geplanten Maßnahmen verschiedene Handwerkerangebote einholen und unverbindlich und kostenlos miteinander vergleichen.
5. Schritt: Finanzierung abschließen.
Nehmen Sie Kontakt zu den Wüstenrot-Expert:innen auf und bringen Sie die Finanzierung unter Dach und Fach.
Ein Finanzierungsbedarf zwischen 5.000 und 50.000 Euro lässt sich mit dem Wüstenrot Wohndarlehen Klima Turbo sofort erfüllen.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 50.000 bis 150.000 Euro sprechen Sie am besten mit den Wüstenrot Expert:innen über die passende Finanzierungslösung.
Sie möchten Ihr Haus erst in einigen Jahren energetisch sanieren? Mit Wüstenrot Wohnsparen legen Sie Geld zur Seite und sichern sich zudem ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sowie den Wüstenrot Klimabonus.
Jetzt von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren.
- Bis zu 70 % Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage.
- Bis zu 20 % Zuschuss bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung.
- Attraktive Förderkredite mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % für Komplettsanierungen.
- Auch die Kosten für Energieeffizienz-Expert:innen werden gefördert.
Energetisch sanieren mit den Wüstenrot Bauspar- und Finanzierungslösungen:


Bausparen wird gleich dreifach gefördert mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester.
Mit einer energieeffizienten Immobilie nachhaltig Energiekosten senken.
Die schwankende Preisentwicklung bei Gas, Strom und Heizöl sorgt dafür, dass Nebenkosten nicht verlässlich kalkulierbar sind. Zusätzlich führt die CO2-Abgabe für fossile Rohstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) zu steigenden Kosten. Diese liegt in 2024 bei 45 Euro und 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO2. In 2026 werden Zertifikate versteigert – es gilt dann ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 soll sich der Preis frei am Markt bilden. Expert:innen rechnen mit einer deutlichen Steigerung.
Mit einer neuen klimafreundlichen Heizung, Dämmarbeiten an Dach und Fassade oder dem Austausch der Fenster reduzieren Sie dauerhaft Ihren Energieverbrauch und machen sich unabhängiger.
Mit diesen Modernisierungskosten können Sie rechnen.*

* Jeweils Durchschnittswert bei einem Einfamilienhaus. Bei ganz neuen Bauteilen handelt es sich um Anschaffungskosten.

Interessante Artikel rund um Bauen, Wohnen und Energiesparen finden Sie im Wüstenrot-Magazin "Mein Eigenheim".
Wichtige Services für Ihre energetische Sanierung
Gesetze und Förderprogramme rund um die energetische Sanierung:
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, hat das Ziel den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz von erneuerbaren Energien in diesem Bereich zu fördern. Seit Januar 2024 ist eine neue Fassung des Gesetzes in Kraft mit Neuregelungen für Heizungen.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Inkrafttreten der GEG-Novelle: am 1. Januar 2024
- Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden
- Die Pflicht greift zunächst nur in Neubaugebieten
- Keine sofortige Austauschpflicht bei bestehenden Heizungen
- Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe (Erdgas, Heizöl) in Heizungen ist der 31.12.2044
- Seit 2024 neue Förderrichtlinie in Kraft - mit attraktiver Heizungsförderung von bis zu 70%
Sie wollen energetisch sanieren oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus vornehmen und dafür eine Förderung beantragen? Dann ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von großer Bedeutung für Sie. Diese besteht aus vier Teilprogrammen: Bundesförderung für „Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, „Wohngebäude (BEG WG)“, „Nichtwohngebäude (BEG NWG)“ und „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)“. Die wichtigsten Fördermittelgeber des Bundes sind dabei die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die alternative steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen wird über das Einkommensteuergesetz geregelt (§ 35c). Einen Überblick über die geförderten Maßnahmen und Höhen erhalten Sie auf der Wüstenrot-Seite: Förderung für energetische Sanierungen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt unter anderem die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Stromnetz sowie die entsprechende Vergütung dieser Einspeisung für die Erzeuger:innen. Dies kann beispielsweise über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes erfolgen.
