
Altersgerecht umbauen mit KfW-Förderung.
Länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben. Erfahren Sie, wie Sie durch rechtzeitigen Umbau für mehr Komfort, Sicherheit und Barrierefreiheit sorgen. So steigern Sie Ihre Lebensqualität und erhalten den Immobilienwert.
Mit unserem Partner Wüstenrot bieten wir Ihnen die passende Finanzierungslösung und informieren über staatliche Fördermittel.

Webinar: Barrierefrei wohnen in den eigenen 4 Wänden.
Für schwerhörige und gehörlose Menschen:
Video mit Untertiteln Barrierefrei in den eigenen 4 Wänden - YouTube.
Geballtes Wissen zu barrierefreiem Umbau.
Wir haben unsere Expert:innen gefragt, welche Themen zu bedenken sind, um die eigene Immobilie altersgerecht umzubauen. Hören Sie rein:
06:33 – 07:22 Wohnen im Alter – Zahlen, Daten, Fakten
07:28 – 08:15 Barrierefreier Wohnraum dringend gesucht
08:30 – 09:43 Barrierefreiheit und Immobilienwert
09:47 – 13:11 Start in den altersgerechten Umbau
13:12 – 20:41 Gelungenes Beispiel: Ein Reihenmittelhaus wird barrierefrei
21:58 - 25:10 Fördermittel
27:19 – 32:40 Finanzierungslösungen
34:22 – 49:00 Nachgefragt
Altersgerecht wohnen – was heißt das?
Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen ein vertrauter Wohlfühlort und sie möchten auch ihre späten Jahre eigenständig dort verbringen. Wer sich für „Bleiben“ entscheidet, sollte mit Weitblick und rechtzeitig das Zuhause den geänderten Bedürfnissen, Fähigkeiten und körperlichen Einschränkungen im Alter anpassen.
Barrierefrei
Türen sind genügend breit und es gibt ausreichend Bewegungsflächen, um auch mit Gehhilfen mobil zu bleiben. Rampen- und Liftsysteme helfen, Schwellen und Stufen zu überwinden. Besonders Bad/Dusche und Küche können barrierefrei und sicher genutzt werden.
Sicher
Es ist alles darauf ausgerichtet, die Verletzungsgefahren auf ein Minimum zu reduzieren. Dafür sorgen rutschfeste Böden, gute Beleuchtung und zusätzlich installierte Handläufe und Haltegriffe. Moderne Sicherheits- und Notrufsysteme helfen, die Eigenständigkeit zu bewahren.
Komfortabel
Die Einrichtung ist auch auf die Anforderungen von Senior:innen abgestimmt. Gut temperierte und ausreichend belüftete Räume schaffen ein angenehmes Wohnklima. Der sommerliche Hitzeschutz wird dabei immer wichtiger, vor allem durch gedämmte Fenster mit Isolierverglasung und Rollläden..
Pflegefreundlich
Ob Fußböden, Schränke, Türgriffe oder Lichtschalter: Alle Materialien und Oberflächen sind leicht zu reinigen und einfach instand zu halten. Auch der Garten ist zu einer seniorengerechten grünen Oase umgestaltet.

Interessante Artikel , wie Sie Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen, finden Sie im Wüstenrot-Magazin "Mein Eigenheim".
Gut geplant ins barrierefreie, altersgerechte Eigenheim.
Wohnen & Umfeld
Stellen Sie Ihr Wohnumfeld auf den Prüfstand, ob es auch für die Anforderungen im Alter geeignet ist.
- Einkaufsmöglichkeiten, Ärztinnen/Ärzte und Apotheken sind auf kurzem Weg und möglichst ohne fremde Hilfe erreichbar.
- Der Wohnraum ist gut an barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel angebunden.
- Angebote für ambulante Unterstützung sind in der Nähe verfügbar: medizinische Pflege, Haushaltshilfen, Hausmeisterservice, Fahrservice, Hol- und Bringdienste (Essen).
- Für soziale Kontakte und Leben in der Gemeinschaft gibt es abwechslungsreiche Angebote,, wie regelmäßige Treffen und Ausflüge, gemeinsame sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Interessante Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Serviceportal Zuhause im Alter
Objekt & Chancen
Nehmen Sie Ihre Immobilie frühzeitig auf Alterstauglichkeit unter die Lupe.
Lassen Sie sich von spezialisierten Architekt:innen oder Sachverständigen für barrierefreien Umbau vor Ort beraten. Auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme erfahren Sie, wie die Immobilie altersgerecht gestaltet werden kann und welche weiteren Verbesserungen, z. B. durch neu geschaffenen Wohnraum für Pfleger:innen, möglich sind.
Expert:innen finden Sie auf den Websites der Länderarchitektenkammern und -Ingenieurekammern
Eine erste neutrale Beratung bieten auch die Landesarchitektenkammern, z. B. die BERATUNGSSTELLE BARRIEREFREIHEIT DER BAYERISCHEN ARCHITEKTENKAMMER
Informieren & entscheiden
Informieren Sie sich über alle möglichen Wohnformen im Alter:
- Betreutes Wohnen
- Mehrgenerationenhaus
- Wohngemeinschaften
- Alten-/Pflegeheim.
In der eigenen Immobilie bleiben und altersgerecht modernisieren oder lieber umziehen? Treffen Sie diese Entscheidung – zusammen mit Ihrer Familie – besser früher als zu spät.
Je älter man wird und sich vielleicht schon körperliche Einschränkungen einstellen, umso anstrengender wird es, die Immobilie altersgerecht umzubauen oder sich in einer neuen Umgebung einzugewöhnen.
Interessante Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Serviceportal Zuhause im Alter
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.: Wohnberatungsstellen
Planung & Kosten
Die Kosten für einen barrierefreien Umbau sind je nach Bausubstanz, Umfang der Maßnahmen und Region sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich von Architekt:innen unterstützen, die Sie in allen Phasen begleiten: Wohnberatung, Umbauplanung, Kostenschätzung, Fördermittelberatung, ggf. Bauantrag, Baubegleitung bis zur Abnahme und Fördermittelabruf. Eine erste neutrale Beratung bieten auch die Landesarchitektenkammern, z. B. die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Für die staatliche Förderung des barrierefreien Umbaus ist eine Fachplanung, die alle nötigen technischen Standards berücksichtigt, erforderlich. Eine umfassende Planung wird auch die Kombination mit weiteren sinnvollen Maßnahmen und möglichen Fördermitteln (energetische Sanierung, Einbruchschutz etc.) aufzeigen.
Expert:innen finden Sie auf den Websites der Länderarchitektenkammern und -Ingenieurekammern
Fördermittel
Die Kosten für einen barrierefreien Umbau sind je nach Umfang der Maßnahmen sehr unterschiedlich. Prüfen Sie frühzeitig mit der Unterstützung ihres:r Architekt:in, welche Fördermittel Sie nutzen können.
Berücksichtigen Sie in Ihrem Finanzierungsplan, dass Fördergelder erst deutlich nach Antrag und Baufertigstellung ausgezahlt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Förderprogramme:
- KfW-Kredit (159) „Altersgerecht umbauen“: bis zu 50.000 Euro zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
- KfW-Investitionszuschuss (455 B) zur Barrierereduzierung: bis zu 6.250 Euro Zuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
Wichtig:
Kredit- oder Zuschussantrag vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen stellen. Erst wenn die Zusage der Förderung vorliegt, Aufträge erteilen und die Arbeiten starten.
Auch die Bundesländer, einige Kommunen und die Pflegeversicherung (bei vorliegendem Pflegegrad) fördern die altersgerechte Anpassung von Wohnraum.
Sprechen Sie auch frühzeitig mit ihrem:r steuerlichen Berater:in über die geplante Maßnahme und welche Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten beachtet werden müssen.
Finanzierung
Zu günstigen Finanzierungslösungen, passend zu Ihrem Vorhaben, beraten Sie die Spezialist:innen der HypoVereinsbank und Wüstenrot Bausparkasse.
Zum Beispiel das Wüstenrot Wohndarlehen Turbo:
- Schnelle und einfache Beantragung
- Ohne Grundbucheintrag bis 50.000 Euro
- Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit
- Mit staatlichen Fördermitteln kombinierbar
Auftrag & Umbau
Erst nachdem die Fördermittel genehmigt sind und Ihre Finanzierung unter Dach und Fach ist, können die Ausschreibungen und Auftragsvergaben für Ihren altersgerechten Umbau erfolgen. Gegebenenfalls muss vorab auch ein Bauantrag gestellt werden.
Ihr:e Architekt:in begleitet die baulichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die Fachplanung und erforderlichen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Bei Fertigstellung der Maßnahmen stellt Ihr:e Architekt:in alle Kosten zusammen, und Sie erhalten die notwendigen Unterlagen und Nachweise zum Abruf der Fördermittel.
Alle Nachweise für die KfW-Förderung müssen bis zu 10 Jahre nach Baufertigstellung und Erhalt der Fördermittel für Prüfungen aufbewahrt werden. Die Nutzung des barrierefreien Wohnraums kann in diesen 10 Jahren nicht geändert werden.
Fördermittel machen es möglich – so erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
Auch die Bundesländer, manche Kommunen und die Pflegeversicherung (bei vorliegendem Pflegegrad) fördern die altersgerechte Anpassung von Wohnraum. Informieren Sie sich vorab über die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben und lassen Sie sich bei Beratungsstellen und Expert:innen für barrierefreies Umbauen beraten.
Wichtig: Aufträge erst erteilen, wenn die Fördermittel genehmigt sind.
Ihre altersgerechte Immobilie mit den Wüstenrot Bauspar- und Finanzierungslösungen.


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Maßnahmen für weniger Barrieren und mehr Wohnkomfort

Alle Baupreise sind 2023 netto ermittelt für Baumaßnahmen im Land Bayern. In unterschiedlichen Regionen und Jahreszeiten können andere Baupreise realisiert werden. Kombinierte Baumaßnahmen können zu günstigeren Gesamtkosten beitragen. Der Bestand des jeweiligen Gebäudes wirkt ebenfalls auf die Preise ein. Bei Eigentumswohnungen muss die WEG bei Änderungen im Gemeinschaftseigentum vorher zustimmen
Beispiel Badsanierung: Wie kann ich mein Bad altersgerecht umbauen?
Das barrierefreie Umbauen eines Badezimmers erfordert sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Hier sind einige Schritte und Maßnahmen, die bei einem barrierefreien Umbau des Badezimmers helfen können:
- Ebenerdige Dusche: Der Austausch der Badewanne oder der Duschwanne gegen eine ebenerdige Dusche erleichtert den Zugang erheblich und reduziert das Risiko von Stürzen.
- Haltegriffe und Handläufe: Die Installation von Haltegriffen und Handläufen in der Dusche, neben der Toilette und an anderen strategischen Stellen bietet zusätzliche Unterstützung und Sicherheit .
- Rutschfeste Bodenbeläge: Verwenden Sie rutschfeste Bodenbeläge im gesamten Badezimmer, insbesondere in der Dusche oder Badewanne, um das Sturzrisiko zu minimieren.
- Breite Türen: Verbessern Sie die Zugänglichkeit, indem Sie breitere Türen installieren, die es Rollstuhlfahrer;innen oder Personen mit Gehhilfen ermöglichen, das Badezimmer leichter zu betreten und zu verlassen.

Altersgerecht umbauen: Welche Genehmigungen sind erforderlich?
- Genehmigungsfrei: Änderungen Fenster, Haustür, nichttragende Innenwände, Badezimmer
- Baugenehmigung erforderlich: neue Stellplätze/Garage
- Baugenehmigung erforderlich: Ausbau Dachgeschoß mit Quergiebel/Gauben
- Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich: Aufteilung in getrennte Wohnungen
- Statisches Gutachten erforderlich: bei tragenden (Trenn-)Wänden, Deckenöffnungen, Sturz, Dach
- Denkmalgeschützte Gebäude müssen besonders geplant werden.
Nachgefragt: Was Sie über altersgerechten Umbau wissen müssen.
- KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit": Bis zu 50.000 Euro zinsgünstiges Darlehen, um im Wohnungs- und Außenbereich Barrieren zu reduzieren und den Einbruchschutz zu verbessern.
Beantragung bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen: nicht direkt bei der KfW, sondern über den Finanzierungspartner (Bank, Bausparkasse, Versicherung). - KfW-Programm 455-B "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss": Bis zu 6.250 Euro Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort.
Beantragung bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen: direkt bei der KfW oder online im KfW-Zuschussportal. - Die Pflegekasse fördert ab Pflegegrad 1 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Person zu fördern..
Beantragung vor Beginn der Umbaumaßnahmen: direkt bei der Pflegekasse (gesetzlich Versicherte), Pflege-Pflichtversicherung (Privatversicherte) - Auch die Bundesländer und einige Kommunen fördern die altersgerechte Anpassung von Wohnraum. Informieren Sie sich vorab über die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben und lassen Sie sich bei Wohnberatungsstellen und Expert:innen für barrierefreies Umbauen beraten.
Ja, auch Mieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Wohnung altersgerecht umzubauen, allerdings unterliegen solche Umbauten bestimmten Regelungen und Bedingungen, die im Mietrecht verankert sind. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Zustimmung des Vermieters: Als Mieter benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters, um bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen zu dürfen. Es ist wichtig, den Vermieter frühzeitig über Ihre Pläne zu informieren und eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
- Rückbau bei Auszug: In vielen Fällen sind Mieter verpflichtet, bauliche Veränderungen bei ihrem Auszug wieder rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Dies gilt jedoch nicht immer für altersgerechte Umbauten. In einigen Fällen kann es möglich sein, dass die durchgeführten Maßnahmen bestehen bleiben dürfen, wenn sie für nachfolgende Mieter von Nutzen sind oder wenn der Vermieter ihnen zugestimmt hat.
- Kostenübernahme: Die Kosten für den Umbau müssen in der Regel vom Mieter getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch möglich sein, dass der Vermieter sich an den Kosten beteiligt, insbesondere wenn die Maßnahmen nicht nur dem persönlichen Komfort des Mieters dienen, sondern auch den Wert der Wohnung langfristig steigern.
- Genehmigungspflichtige Maßnahmen: Bei bestimmten Umbaumaßnahmen, insbesondere solchen, die in die Bausubstanz eingreifen oder die Sicherheit der Wohnung beeinträchtigen könnten, kann es erforderlich sein, eine Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Pflegekasse fördert ab Pflegegrad 1 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Person zu fördern. Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers.
Wichtig ist, den Antrag auf Zuschuss vor dem Start der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse zu stellen.
Die Ausgaben für einen altersgerechten Umbau können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend angeben. In der Regel ist ein ärztliches Attest notwendig, dass der Umbau aus medizinischer Sicht notwendig war.
Sprechen Sie mit ihrem:r steuerlichen Berater:in über die geplante Maßnahme und welche Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten beachtet werden müssen.
