Die Möglichkeiten der Vorsorge nehmen dank Vollmachten und Verfügungen viele verschiedene Formen an. Für den Todesfall sind beispielsweise das Testament oder eine Lebensversicherung kluge Wege, um der Familie etwas zu hinterlassen. Schon zu Lebzeiten empfehlen sich Vollmachten und Verfügungen. Denn sollte der schlimmste Fall eintreten, konzentrieren Sie sich auf Wichtigeres, wenn Ihre Angelegenheiten gut geregelt sind. So, wie Sie es sich wünschen, ohne auf gesetzliche Bestimmungen angewiesen zu sein.
Der schwere Verkehrsunfall, die plötzliche ernsthafte Erkrankung: Ereignisse, die man zwar niemandem wünscht, die einem aber die Fähigkeit zur Selbstbestimmung nehmen können, sind vielfältig. Daher sollten Sie vorsorgen und so Ihre Interessen wahren.
HypoVereinsbank Private Banking bietet Ihnen deshalb mehrere auf verschiedene Fälle zugeschnittene Vollmachten an. Sowohl für den Bankverkehr als auch für die Betreuung.
Dazu zählen unter anderem:
Verfügung über Bankkonten
Vorsorge- und Generalvollmacht
Betreuungs- oder Patientenverfügung
Ich, (Name, Geburtsdatum und Adresse), bevollmächtige hiermit (Name, Geburtsdatum, Adresse), mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist. Der Bevollmächtigte kann diese Vollmacht für vermögensrechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. In persönlichen Angelegenheiten ist die Vollmacht hingegen nicht übertragbar. Von den Beschränkungen des § 181 BGB für In-sich- oder Mehrvertretungsgeschäfte ist der Bevollmächtigte befreit. Diese Vollmacht gilt auch für den Fall, dass ich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Vorstehende Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt. Im Innenverhältnis wird sie dahingehend eingeschränkt, dass von ihr nur für den Fall meiner Betreuungsbedürftigkeit im Sinne des § 1896 BGB oder mit meinem Einverständnis Gebrauch gemacht werden darf. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt die Vollmacht auch über meinen Tod hinaus.
Ort, Datum, Unterschrift
Nicht nur im Alter macht es Sinn, die Betreuung mithilfe von Vollmachten und Verfügungen geregelt zu wissen. Denn Krankheiten oder Unfälle können Sie leider auch in jungen Jahren ereilen. Daraus resultierende körperliche oder geistige Einschränkungen können dazu führen, dass Sie auf Hilfe angewiesen sind.
Ebenso lassen sich vorgefasste Hinweise zur medizinischen Behandlung verfassen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Entscheidungen bereits im Vorfeld zu treffen. Vor allem, wenn Sie im fraglichen Moment nicht ansprechbar sein sollten, ist eine Patientenverfügung ein wichtiges Dokument.
Die Lebenserwartung steigt. Dadurch mehren sich die Fälle, in denen ältere Menschen bei ihren Entscheidungen auf Hilfe angewiesen sind. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in Bezug darauf in den letzten Jahren verändert. So könnte in solchen Fällen eine staatliche Betreuung eingreifen. Zum Beispiel, wenn jemand nicht mehr voll für sich sorgen und seine Entscheidungen nicht mehr selbstbestimmt treffen kann. Der dann bestellte gesetzliche Betreuer hat weitreichende Rechte hinsichtlich der Personen-und Vermögenssorge.
Um auch dann das Heft nicht aus der Hand zu geben, können Sie mit einer sogenannten Betreuungsverfügung frühzeitig vorsorgen. Darin gestalten Sie die Einzelheiten eines späteren Betreuungsverhältnisses schon heute aus. Wesentlich ist dabei die Benennung der Person des Betreuers. Den so geäußerten Willen des Betreuten akzeptieren in der Regel auch die Amtsgerichte.
Besteht der Wille, Hinweise an die behandelnden Mediziner zu geben, so kann dies in Form einer Patientenverfügung geschehen. Darin formuliert der Kranke seinen Willen im Vorhinein für die behandelnden Ärzte. Darin äußert er zum Beispiel den Wunsch, dass keine Verzögerung des Sterbevorgangs durch Intensivtherapie erfolgen soll.
Den schnellen Zugriff rund um die Uhr auf die dort hinterlegten privaten oder notariellen Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) ermöglicht das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.
Mit Vollmachten und Verfügungen schaffen Sie nicht nur für sich selbst Sicherheit, sondern auch für Ihre Familie. Denn in bestimmten Fällen liegen schwere Entscheidungen in deren Händen. Beispielsweise stellt eine Patientenverfügung hier eine große Entlastung in einer bereits schweren Zeit dar.
Und auch was den Bankenverkehr ist es für alle Beteiligten im Zweifelsfall einfacher, wenn eine passende Vollmacht vorliegt. Denn diese klärt nicht nur über den richtigen Ansprechpartner auf, sondern auch dessen Kompetenzen. HypoVereinsbank Private Banking unterstützt Sie bei Ihrer Vorsorge.