Bei der Vermögensnachfolge gibt es kein Patentrezept. Das Testament sollte individuell zugeschnitten sein. Das müssen Sie über Erbe und Vermächtnis wissen.
Was muss ich tun, um meine Vermögensnachfolge so gut wie möglich zu regeln? Ein Patentrezept oder eine Mustervorlage, an die sich die Erblasser:innen halten können, gibt es nicht. Im Gegenteil: Es wäre sogar fahrlässig, nach Schema F vorzugehen und bei anderen Testamenten Passagen abzuschreiben – etwa aus dem Internet.
„Viele merken dabei nicht, dass es für ihren Fall überhaupt nicht passt“, sagt Dr. Andreas Miehler, Fachanwalt für Erbrecht in München. Der Experte warnt zudem davor, sich auf allgemeine Literatur wie Erbrechtratgeber zu verlassen: „Das Testament muss maßgeschneidert und auf die individuellen Familien- und Vermögensverhältnisse abgestimmt sein.“
Manchmal bietet es sich an, einen:eine Testamentsvollstrecker:in einzusetzen, der den letzten Willen des:der Erblasser:in nach dem Todesfall umsetzt. Etwa dann, wenn junge Erben noch minderjährig oder kaufmännisch unerfahren sind. Der:Die Testamentsvollstrecker:in gehört typischerweise dem Familienkreis an. Es können zudem Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen aus dem Familienumfeld oder auch juristische Personen in Frage kommen.
Testamentsvollstrecker:innen werden zumeist für ihre Tätigkeit entlohnt. Fehlt eine konkrete letztwillige Anordnung des:der Erblasser:in zur Höhe der Vergütung für den:die Testamentsvollstrecker:in, werden im Streitfall von der Rechtsprechung zur Bestimmung der angemessenen Vergütung überwiegend Tabellen herangezogen, nach denen sich das Honorar prozentual am Bruttonachlass orientiert.
Der:Die eingesetzte Testamentsvollstrecker:in sollte möglichst unabhängig und auch jünger als der:die Erblasser:in sein, um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass er vor dem:der Erblasser:in stirbt. Auch ein:e Ersatztestamentsvollstrecker:in sollte benannt werden, sollte der:die vorgeesehene Testamentsvollstrecker:in das Amt nicht annehmen können oder wollen.
Die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt
Über die Details, die die Regelung der Nachfolge mit sich bringt, sollten sich potenzielle Erblasser:innen genau informieren. So ist es zum Beispiel ratsam zu wissen, was ein Erbe von einem Vermächtnis unterscheidet:
„Wichtig ist, dass in jedem Testament geregelt ist, wer Erb:in ist. In vielen privatschriftlichen Testamenten ist dies übrigens nicht der Fall“, sagt Dr. Miehler. Jedes Testament sollte daher mit dem Satz beginnen, welche Person(en) man als Erbe(n) einsetzt.
Dr. Miehler: „Mit anderen Worten: Kein Testament ohne Erbeinsetzung.“
Welchen Anteil des Vermögens der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in erbt, hängt ab vom Güterstand. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.
Der gesetzliche Güterstand, sollten die Partner:innen nichts anderes vereinbaren. Jede:r Ehegatt:in verwaltet das Vermögen, welches er mit in die Ehe gebracht hatte. Bei Tod eines Partners oder Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich.
Jede:r Ehepartner:in behält sein Vermögen während der Ehe. Ein Vermögensausgleich findet bei einer Scheidung nicht statt. Eine entsprechende Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Kein Zugewinnausgleich bei Tod eines Partners. Der:Die Ehepartner:in erbt mindestens zu 1/4. Die Höhe der Quote hängt von der Anzahl der Abkömmlinge ab.
Mit Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages geben die Ehepartner:innen ihr individuelles Vermögen auf; es wird Gesamtgut der Ehepartner:innen.
Neben dem Testament empfiehlt es sich unbedingt eine Notfallmappe – sprich einen Ordner – zusammenzustellen. Dort werden Informationen festgehalten, die für Familienmitglieder nach dem Tod ihres Angehörigen wichtig sind. Zur Mappe gehören:
„Vertrauenspersonen sollten im Ernstfall schnell und unbürokratisch auf die Daten zugreifen können“, sagt Dr. Miehler. Darüber hinaus rät der Experte, wichtige Vermögenswerte und die dazugehörigen Ansprechpartner:innen wie Vermögensverwalter:innen oder Bank im Einzelnen aufzulisten.
Ziel der HVB Notfallmappe ist es, die Belastung durch die Nachlassabwicklung so gering wie möglich zu halten. Sie dient ferner als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und Leitfaden, wer im Ernstfall zu informieren ist und welche Unterlagen dazu erforderlich sein können.
Die Notfallmappe ist wie folgt gegliedert: