
Erben und Vererben
Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge.
Beratungstermin vereinbaren
Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Für viele Menschen steht die Familie an erster Stelle. Umso wichtiger ist es, die Vermögensnachfolge frühzeitig und mit Blick auf die individuelle Familiensituation zu planen.
Denn im Erbfall spielen nicht nur persönliche Wünsche, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf Angehörige und Hinterbliebene eine zentrale Rolle.
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Familie. Dabei gibt es jedoch kein Patentrezept: Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Lösung. Standardvorlagen oder Testamentstexte aus dem Internet werden den persönlichen Verhältnissen häufig nicht gerecht.

Fachanwalt für Erbrecht in München
Umso wichtiger ist es, persönliche Wünsche, familiäre Gegebenheiten und finanzielle Aspekte ganzheitlich zu betrachten. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, passgenaue Lösungen für die strukturierte und bedarfsgerechte Weitergabe Ihres Vermögens zu entwickeln – damit Ihre Familie heute und in Zukunft bestmöglich abgesichert ist.
Insbesondere die Unterschiede zwischen Erbe, Vermächtnis und Bezugsberechtigung im Todesfall können entscheidend dafür sein, wie Vermögen später übertragen wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Erbe, Vermächtnis oder einer Bezugsberechtigung im Todesfall?
Erbe
Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam über den Nachlass. Dabei übernehmen sie auch mögliche Schulden.
Vermächtnis
Ein Vermächtnisnehmer erhält einen konkret benannten Vermögenswert oder Geldbetrag. Er gehört nicht zur Erbengemeinschaft und haftet nicht für Schulden des Nachlasses.
Bezugsberechtigung im Todesfall
Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise Lebensversicherungen, kann eine Person direkt als bezugsberechtigt benannt werden. Diese erhält die Leistung im Todesfall unmittelbar, unabhängig vom Testament und außerhalb des Nachlasses.
Die gesetzliche Erbfolge (1)
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei wird der Nachlass nach gesetzlich festgelegten Regeln an die nächsten Verwandten und den Ehepartner verteilt.
Die gesetzliche Erbfolge (2)
Welchen Anteil des Vermögens der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in erbt, hängt ab vom Güterstand. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand, sollten die Partner:innen nichts anderes vereinbaren. Jede:r Ehegatt:in verwaltet das Vermögen, welches er mit in die Ehe gebracht hatte. Bei Tod eines Partners oder Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich.
Gütertrennung
Jede:r Ehepartner:in behält sein Vermögen während der Ehe. Ein Vermögensausgleich findet bei einer Scheidung nicht statt. Eine entsprechende Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Kein Zugewinnausgleich bei Tod eines Partners. Der:Die Ehepartner:in erbt mindestens zu 1/4. Die Höhe der Quote hängt von der Anzahl der Abkömmlinge ab.
Gütergemeinschaft
Mit Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages geben die Ehepartner:innen ihr individuelles Vermögen auf; es wird Gesamtgut der Ehepartner:innen.
Die gewillkürte Erbfolge
Die gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn eine Person selbst festlegt, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dies erfolgt in der Regel durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge, die festen Verwandtschaftsregeln folgt, ermöglicht sie eine individuelle Gestaltung – etwa zugunsten von Lebenspartnern, Freunden oder gemeinnützigen Organisationen. So kann der Nachlass gezielt und entsprechend den eigenen Vorstellungen geplant und geregelt werden.
Ein Testament schafft dabei Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. Schon kleine Fehler können jedoch erhebliche Auswirkungen haben – von rechtlichen Unsicherheiten bis hin zu einer Verteilung, die nicht den eigenen Wünschen entspricht. Die folgenden Hinweise zeigen typische Stolperfallen und helfen, den letzten Willen eindeutig und wirksam zu formulieren.
„Mit anderen Worten: Kein Testament ohne Erbeinsetzung.“
Fachanwalt für Erbrecht in München

Vorsorge- und Notfallmappe.
Die HVB Notfallmappe bündelt alle wesentlichen Informationen für Notfälle und den Todesfall – übersichtlich, strukturiert und auf das Wesentliche reduziert. Sie unterstützt Sie dabei, sich einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Angelegenheiten zu verschaffen.
Gleichzeitig dient sie Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen als wertvolle Orientierungshilfe, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein und notwendige Entscheidungen treffen zu können.
Das wird in der HVB Vorsorge- und Notfallmappe festgehalten:
- Persönliche Daten sowie wichtige Ansprechpartner:innen
- Vollmachten, Verfügungen und Regelungen für den Todesfall
- Bank , Finanz und Versicherungsübersicht
- Immobilien, Wertgegenstände und sonstige Vermögenswerte
- Verbindlichkeiten, Bürgschaften und laufende Verträge
- Digitale Zugänge und Hinweise zum digitalen Nachlass
- Konkrete Handlungshilfen für Hinterbliebene im Trauerfall
Die Mappe ersetzt keine rechtlichen Dokumente, schafft jedoch Transparenz darüber, wer im Notfall handelt, wo relevante Unterlagen zu finden sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Ziel der HVB Vorsorge- und Notfallmappe ist es, die emotionale und organisatorische Belastung für Angehörige so gering wie möglich zu halten. Sie dient als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und praktische Orientierungshilfe – genau dann, wenn schnelle und klare Entscheidungen gefragt sind.







