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Ältere Person mit weißen Haaren, Perlenkette, in Bluse, telefoniert vor Fenster mit Jalousien.

Erben und Vererben

Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge.

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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und individuell gestalten. Der Artikel erklärt die wichtigsten Unterschiede zwischen Erbe und Vermächtnis und welche Unterlagen für den Ernstfall vorbereitet sein sollten.

Für viele Menschen steht die Familie an erster Stelle. Umso wichtiger ist es, die Vermögensnachfolge frühzeitig und mit Blick auf die individuelle Familiensituation zu planen. 

Denn im Erbfall spielen nicht nur persönliche Wünsche, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf Angehörige und Hinterbliebene eine zentrale Rolle.

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Familie. Dabei gibt es jedoch kein Patentrezept: Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Lösung. Standardvorlagen oder Testamentstexte aus dem Internet werden den persönlichen Verhältnissen häufig nicht gerecht.

 

Porträt einer Person mit grauen Haaren, dunkelblauem Hemd und Krawatte, vor hellem Hintergrund.
„Viele merken dabei nicht, dass es für ihren Fall überhaupt nicht passt“, sagt Dr. Andreas Miehler, Fachanwalt für Erbrecht in München. „Das Testament muss maßgeschneidert und auf die individuellen Familien- und Vermögensverhältnisse abgestimmt sein.“
Dr. Andreas Miehler,
Fachanwalt für Erbrecht in München

Umso wichtiger ist es, persönliche Wünsche, familiäre Gegebenheiten und finanzielle Aspekte ganzheitlich zu betrachten. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, passgenaue Lösungen für die strukturierte und bedarfsgerechte Weitergabe Ihres Vermögens zu entwickeln – damit Ihre Familie heute und in Zukunft bestmöglich abgesichert ist.

Insbesondere die Unterschiede zwischen Erbe, Vermächtnis und Bezugsberechtigung im Todesfall können entscheidend dafür sein, wie Vermögen später übertragen wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Erbe, Vermächtnis oder einer Bezugsberechtigung im Todesfall?

Erbe
Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam über den Nachlass. Dabei übernehmen sie auch mögliche Schulden.

Vermächtnis
Ein Vermächtnisnehmer erhält einen konkret benannten Vermögenswert oder Geldbetrag. Er gehört nicht zur Erbengemeinschaft und haftet nicht für Schulden des Nachlasses.

Bezugsberechtigung im Todesfall
Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise Lebensversicherungen, kann eine Person direkt als bezugsberechtigt benannt werden. Diese erhält die Leistung im Todesfall unmittelbar, unabhängig vom Testament und außerhalb des Nachlasses.

Die gesetzliche Erbfolge (1)

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei wird der Nachlass nach gesetzlich festgelegten Regeln an die nächsten Verwandten und den Ehepartner verteilt.

Die gesetzliche Erbfolge (2)

Welchen Anteil des Vermögens der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in erbt, hängt ab vom Güterstand. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.
 

Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand, sollten die Partner:innen nichts anderes vereinbaren. Jede:r Ehegatt:in verwaltet das Vermögen, welches er mit in die Ehe gebracht hatte. Bei Tod eines Partners oder Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich.

Gütertrennung

Jede:r Ehepartner:in behält sein Vermögen während der Ehe. Ein Vermögensausgleich findet bei einer Scheidung nicht statt. Eine entsprechende Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Kein Zugewinnausgleich bei Tod eines Partners. Der:Die Ehepartner:in erbt mindestens zu 1/4. Die Höhe der Quote hängt von der Anzahl der Abkömmlinge ab.

Gütergemeinschaft

Mit Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages geben die Ehepartner:innen ihr individuelles Vermögen auf; es wird Gesamtgut der Ehepartner:innen.

Mit Familienvermögen gut umgehen.

Gemeinsam mit unseren Partnern finden wir die passende Lösung für Sie.

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Die gewillkürte Erbfolge

Die gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn eine Person selbst festlegt, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dies erfolgt in der Regel durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge, die festen Verwandtschaftsregeln folgt, ermöglicht sie eine individuelle Gestaltung – etwa zugunsten von Lebenspartnern, Freunden oder gemeinnützigen Organisationen. So kann der Nachlass gezielt und entsprechend den eigenen Vorstellungen geplant und geregelt werden.

Ein Testament schafft dabei Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. Schon kleine Fehler können jedoch erhebliche Auswirkungen haben – von rechtlichen Unsicherheiten bis hin zu einer Verteilung, die nicht den eigenen Wünschen entspricht. Die folgenden Hinweise zeigen typische Stolperfallen und helfen, den letzten Willen eindeutig und wirksam zu formulieren.

„Wichtig ist, dass in jedem Testament geregelt ist, wer Erb:in ist. In vielen privatschriftlichen Testamenten ist dies übrigens nicht der Fall“, sagt Dr. Miehler. Jedes Testament sollte daher mit dem Satz beginnen, welche Person(en) man als Erbe(n) einsetzt.


„Mit anderen Worten: Kein Testament ohne Erbeinsetzung.“
Dr. Andreas Miehler,
Fachanwalt für Erbrecht in München
Das gehört in eine Notfallmappe

Vorsorge- und Notfallmappe.

Die Vorsorge- und Notfallmappe ist neben Testament und Vollmachten ein zentrales Element der persönlichen Vorsorge.

Die HVB Notfallmappe bündelt alle wesentlichen Informationen für Notfälle und den Todesfall – übersichtlich, strukturiert und auf das Wesentliche reduziert. Sie unterstützt Sie dabei, sich einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Angelegenheiten zu verschaffen.

Gleichzeitig dient sie Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen als wertvolle Orientierungshilfe, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein und notwendige Entscheidungen treffen zu können.

Das wird in der HVB Vorsorge- und Notfallmappe festgehalten:

  • Persönliche Daten sowie wichtige Ansprechpartner:innen
  • Vollmachten, Verfügungen und Regelungen für den Todesfall
  • Bank , Finanz  und Versicherungsübersicht
  • Immobilien, Wertgegenstände und sonstige Vermögenswerte
  • Verbindlichkeiten, Bürgschaften und laufende Verträge
  • Digitale Zugänge und Hinweise zum digitalen Nachlass
  • Konkrete Handlungshilfen für Hinterbliebene im Trauerfall

Die Mappe ersetzt keine rechtlichen Dokumente, schafft jedoch Transparenz darüber, wer im Notfall handelt, wo relevante Unterlagen zu finden sind und welche Stellen informiert werden müssen.

Ziel der HVB Vorsorge- und Notfallmappe ist es, die emotionale und organisatorische Belastung für Angehörige so gering wie möglich zu halten. Sie dient als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und praktische Orientierungshilfe – genau dann, wenn schnelle und klare Entscheidungen gefragt sind.

Download HVB Notfallmappe

Nachgefragt:

Nein. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen oder den individuellen familiären Verhältnissen. Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass gezielt nach den eigenen Wünschen zu regeln.

Nicht zwingend. Die Höhe des Erbanteils hängt unter anderem vom Güterstand und davon ab, welche weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, erhält der Ehepartner häufig nicht automatisch den gesamten Nachlass.

Grundsätzlich können Sie frei bestimmen, wen Sie als Erben einsetzen. Allerdings haben bestimmte Angehörige – insbesondere Kinder und Ehepartner – unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Eine Überprüfung empfiehlt sich insbesondere bei: Heirat oder Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkeln, Todesfällen innerhalb der Familie, Immobilienerwerb, Unternehmensbeteiligungen und wesentlichen Veränderungen der Vermögenssituation.

Ja. Viele Vermögenswerte können bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen übertragen werden. Dadurch lassen sich häufig familiäre, organisatorische oder steuerliche Ziele frühzeitig gestalten. Welche Lösung sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Dies kann in der Praxis zu Abstimmungsbedarf und Konflikten führen.

Typischerweise gehören dazu: Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übersicht über Vermögenswerte, Versicherungsunterlagen und Zugangsdaten zum digitalen Nachlass.

Sie haben eine Frage? Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
Flussdiagramm zur gesetzlichen Erbfolge in drei Ordnungen mit Erblasser:in, Verwandtschaftsverhältnissen und Pfeilen zur Darstellung der Erbfolge.
Flussdiagramm zur Erbverteilung bei Zugewinngemeinschaft mit Kindern, Eltern oder weiteren Verwandten.
Flussdiagramm zur Erbfolge bei Gütertrennung: Verteilung des Vermögens je nach Zahl der Kinder oder vorhandenen Verwandten.
Flussdiagramm zur Gütergemeinschaft mit zwei Verzweigungen: Erbszenarien bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft mit oder ohne Kinder.
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