Nachlassplanung
Nachlassplanung
Persönliches Gespräch
Nachlassplanung Gute Planung weniger Streit: So machen Sie es richtig

Nachlassplanung

Gute Planung – weniger Streit: So machen Sie es richtig.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Es gibt viele Möglichkeiten, ein Erbe zu organisieren. Gut, wenn man die Konsequenzen vorher kennt. Mit der richtigen Beratung ist das möglich.

Klare Formulierungen verhindern Erbstreitigkeiten. Wer rechtzeitig für den Todesfall vorsorgt, kann mit guter Planung Streit unter seinen potentiellen Erben vermeiden – und mit einem guten Gefühl in die Zukunft blicken.

Die Lebensplanung ist angenehmer als die Planung für die Zeit danach. Der Tod ist kein erquickliches Thema. Die meisten sprechen nur ungern darüber – das ist menschlich. Das gilt nicht nur für die Erblasser. So wollen Erben häufig den Eindruck vermeiden, sie hätten es aufs Geld abgesehen. Mit dem Ergebnis, dass keiner über die Vermögensnachfolge redet oder – noch schlimmer – überhaupt keine letztwillige Verfügung verfasst wird.

„Verdrängung ist das eine. Der Verzicht auf eine vernünftige Nachlassplanung ist jedoch nachlässig“, sagt Nadine Rompf, Spezialistin für Finanzplanung und Vermögensnachfolge Private Banking bei der HypoVereinsbank (HVB).

Tatenlos zu bleiben ist ihrer Meinung nach gegenüber den engsten Familienangehörigen verantwortungslos und vielleicht sogar lieblos. Dabei muss es keine unangenehme Sache sein, die Nachfolge zu planen. Klare Verhältnisse und rechtzeitige Vorsorge schaffen Ordnung in Kopf und Bauch. Man tut es also nicht nur für die Erben, sondern auch für sich selbst.

Vorausschauend und rechtzeitig für den Todesfall planen

Gestalten Sie selbst – sonst geben Sie das Heft aus der Hand. Wichtig ist zum Beispiel, klare Ziele und Regelungen zu formulieren. Beantworten Sie daher für sich diese Fragen:

  • Wer soll nach dem Tod abgesichert sein?
  • Wer soll einen bestimmten Teil des Vermögens erhalten?
  • Wie sollen Wertgegenstände aufgeteilt werden?
  • Was geschieht mit Immobilien?

Bei den Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt sich die fachkundige Beratung und Unterstützung, gerade wenn es um ein Testament geht, durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar. Laientestamente sind nach der Erfahrung der Expertin leider oft unklar, inhaltlich verfehlt, unwirksam oder einfach nicht durchdacht. Nicht selten führen diese zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die einen beträchtlichen Anteil des Erbes verschlingen. „Ein juristisch einwandfreies, klar formuliertes Testament kann Streitigkeiten innerhalb der Familienangehörigen vermeiden“, sagt Manuela Zeilmaier.

Erbengemeinschaften vermeiden

Wenn möglich sollte man Erbengemeinschaften vermeiden. Dies ist eine Zwangsvereinigung zwischen oft verschiedenen Menschen, die im Zweifel lediglich ihren eigenen Vorteil suchen. Eine Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass bis zur Erbauseinandersetzung gemeinschaftlich.

Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser hier steuernd eingreifen und die Auseinandersetzung ganz oder teilweise vorgeben. Dazu trifft der Erblasser im Testament oder im Erbvertrag eine Anordnung, wie Nachlassgegenstände bei der Auseinandersetzung unter den Miterben verteilt werden sollen. Oder er benennt einen Testamentsvollstrecker.

Michelangelo (1475-1564) italienischer Maler, Bildhauer, Architekt und Dichter
"Des Todes sicher, nicht der Stunde, wann."
Michelangelo (1475-1564)
italienischer Maler, Bildhauer, Architekt und Dichter

Foto: Stock Montage / GettyImages

Mit den potenziellen Erben sprechen

Erblasser sollten rechtzeitig das Gespräch mit den potenziellen Erben suchen. „Die ideale Lösung für alle gibt es selten, aber ein Gespräch schafft ein Fundament, um Nachlass- beziehungsweise Vermögensgegenstände zielgerichtet zuzuwenden und Verständnis dafür zu schaffen, warum was wie gemacht wird“, sagt Nadine Rompf. Dabei gilt es, kompromissbereit zu sein. Die ideale Lösung für alle gibt es selten.

„Im Zweifelsfall ist es immer besser, in der Familie miteinander zu sprechen“, sagt Nadine Rompf, Spezialistin für Vermögensplanung bei der HVB. „Man muss dabei nicht unbedingt die testamentarischen Pläne im Detail offenlegen – das könnte zu unnötigen Diskussionen und für schlechte Stimmung unter den potenziellen Erben führen.“

Vielmehr liegt es nahe, gezielt die Punkte anzusprechen, die für Irritationen und Enttäuschungen sorgen könnten. „Etwa dann, wenn die Eltern ihr Haus an ihre Kinder vererben. Während es früher selbstverständlich war, dass die Zöglinge später einmal im Elternhaus wohnen, ist es dies heutzutage längst nicht mehr“, erklärt die HVB-Expertin.

Ähnlich sei es beim Vererben einer Firma an den Nachwuchs. Nicht jedes Kind ist heute bereit, den Familienbetrieb später einmal zu übernehmen. Daher könnte es sich lohnen, mit den Kindern darüber zu sprechen, ob sie dieses oder jenes Erbe überhaupt begehrenswert finden - auch um sie auf diesen Fall vorzubereiten.

Das Vermögen einer Stiftung vermachen

Es kann aber auch sein, dass der Erblasser keine Wunscherben für sein Vermögen hat. Hier bietet die Gründung einer Stiftung einen Ausweg. Eine solche Situation tritt häufig bei vermögenden Erblassern ein, die in der Stiftung gewissermaßen einen Teil ihrer Biografie implementieren. Beispielsweise bei einem Arzt, der eine gemeinnützige Stiftung für medizinische Forschung und Wissenschaft gründet.

Die Stiftung fungiert dabei als juristische Person, die das Vermögen erbt. „Als Stifter kann ich über die Satzung genau bestimmen, was die Stiftung machen soll. So kann sie einen gemeinnützigen oder nicht gemeinnützigen Zweck haben – etwa eine Familienstiftung“, sagt Christine Penzkofer. Weiterhin bestimmt der Stifter, welche Stiftungsorgane es gibt und wie diese besetzt werden.

Der Erblasser errichtet entweder die Stiftung bereits zu Lebzeiten oder er verfügt per Testament, dass sie nach seinem Tod gegründet wird. Auf diese Weise befreit sich der Erblasser von den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge. Es erben somit keine entfernten Verwandten. Auch ist das Vermögen durch den Übergang auf die Stiftung der gesetzlichen Erbfolge entzogen.

Den hypothetischen Erbfall durchspielen

Vererbungsmöglichkeiten gibt es viele. Mit Hilfe von professioneller Beratung können sich potenzielle Erblasser ein umfassendes Bild davon machen. Wichtig ist in jedem Fall, das Thema rechtzeitig anzupacken. Wer zum Beispiel wissen will, welche wirtschaftlichen Auswirkungen ein Erbfall für die Hinterbliebenen hätte, kann mit den Spezialisten der HVB verschiedene Szenarien durchspielen.

„Wir analysieren die Folgen eines hypothetischen Erbfalls zum heutigen Zeitpunkt. Ziel ist es, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, ihre eigene Situation besser einschätzen zu können“, erläutert HVB-Finanzplanerin Nadine Rompf.

Dabei spielt die Überlegung eine wichtige Rolle, gegebenenfalls schon zu Lebzeiten den Vermögensübergang einzuleiten. Und Vorbereitungen durch entsprechende Verfügungen für den Fall zu treffen, dass bestimmte unerwartete Ereignisse – ein Unfall, eine schwere Erkrankung – die Fähigkeit zur Selbstbestimmung nehmen.

Sie haben eine Frage? Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
Persönliche Beratung
Standort suchen