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Zwei unterschiedlich alte Personen sitzen gemeinsam am Tisch und arbeiten gemeinsam am Laptop.

Richtig vererben.

Machen Sie Ihr Testament – aber richtig.

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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, gehen Sie schrittweise vor. Machen Sie eine ganzheitliche Bestandsaufnahme.

Warum eine gute Planung so wichtig ist

Ob Geld, Immobilien, Unternehmen oder Versicherungen – Vermögen ist oft komplexer, als man denkt. Je größer und vielschichtiger es ist, desto schwerwiegender können Fehler bei der Vererbung sein. Unklare Regelungen führen häufig zu Streitigkeiten unter den Erb:innen oder zu finanziellen Nachteilen, etwa durch unnötige Steuerbelastungen.

Eine klare und rechtssichere Nachlassplanung hilft:

  • Streitigkeiten unter Angehörigen zu vermeiden
  • Vermögen gezielt zu übertragen
  • steuerliche Spielräume optimal zu nutzen

Zentral ist dabei die Frage: Was passiert im Ernstfall – und sind alle darauf vorbereitet?

Steuerliche Gestaltung frühzeitig nutzen 

Durch frühzeitige Planung lassen sich häufig Steuern optimieren, z. B. durch:

  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Nutzung von Freibeträgen (alle 10 Jahre möglich)
  • gezielte Vermögensverteilung

Ohne Planung können unnötige Steuerbelastungen oder Liquiditätsengpässe entstehen.

Wenn Sie nicht genau wissen, was Sie haben, können Sie keine klaren Regelungen treffen. 

Gehen Sie schrittweise vor und machen Sie eine ganzheitliche Bestandsaufnahme.

Bestandsaufnahme: Was habe ich und wo stehe ich?

Zielsetzung:

Was will ich und habe ich schon einen letzten Willen aufgesetzt?

Analyse:

Wie setzt sich mein Vermögen zusammen und wen will ich versorgen?

Optimierung:

Was kann ich verbessern?

Umsetzung:

Wie kann ich meine Ziele erreichen?

Dr. Andreas Miehler, Fachanwalt für Erbrecht in München

Dr. Miehler nennt ein Beispiel aus der Praxis: „Viele Ehepaare glauben, dass ihnen die Immobilie gemeinsam gehört, weil sie verheiratet sind. Plötzlich stellt sich heraus, dass nur der Mann im Grundbuch eingetragen ist.“ Bei der Abfassung des Testaments liegt es daher nahe, sich bei der Formulierung rechtzeitig von Rechts- und Steuerexpert:innen unterstützen zu lassen.

Dr. Andreas Miehler,
Fachanwalt für Erbrecht in München

Besonderheiten moderner Lebensrealitäten

Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt häufig noch klassische Familienbilder. 

In der Realität gibt es jedoch:

  • Patchwork-Familien
  • unverheiratete Paare
  • komplexe Vermögensstrukturen

Ohne individuelle Regelung kann es passieren, dass:

  • gewünschte Personen leer ausgehen
  • Vermögen anders verteilt wird als beabsichtigt

Eine individuelle Nachlassplanung ist daher oft unerlässlich.

Das gehört in eine Notfallmappe

Merkliste: Das gehört in eine Notfallmappe.

Mit der HVB Notfallmappe hinterlassen Sie ihren Angehörigen ein wertvolles Hilfsinstrument, um sich in einer Notsituation rasch und unkompliziert einen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse sowie in diesem Zusammenhang kurzfristig zu treffende Entscheidungen zu verschaffen.

Komplexe Vermögensverhältnisse regeln.

Wenn ein:e Erblasser:in nur über eine Sparanlage von 50.000 Euro verfügt und diese seinem einzigen Kind hinterlässt, muss er nicht großartig planen. Zudem liegt der Wert des Erbes weit unter dem Freibetrag von 400.000 Euro für die Erbschaftsteuer.

Dr. Thomas Fritz Steuerberater und Partner bei der Steuerberaterkanzlei Peters, Schönberger & Partner in München

"Je größer und komplexer das Vermögen eines:einer Erblasser:in ist, desto schwerwiegendere Fehler können gemacht werden."

Dr. Thomas Fritz
Steuerberater und Partner bei der Steuerberaterkanzlei Peters, Schönberger & Partner in München

Komplizierter wird es, wenn neben dem Bargeld nichtliquide Vermögenswerte vererbt werden. So muss der Wert bei einer Immobilie erst einmal ermittelt werden. Wie soll eine Immobilie gerecht aufgeteilt werden, wenn es mehr als eine:n Erb:in gibt? Die Erbschaft einer Immobilie kann zudem zu unliebsamen Überraschungen führen, wenn eine hohe Erbschaftsteuer fällig wird, die das Erbe schließlich schmälern würde. Diese Steuern würden sich die meisten gern sparen.

„Es lohnt sich, bereits zu Lebzeiten über mögliche Alternativen wie Schenkung oder Nießbrauch nachzudenken. Hier kann man gestalterisch eingreifen“, erläutert Dr. Thomas Fritz.

Überblick über das eigene Vermögen

Merkliste: Vermögensnachfolgeplanung

Machen Sie es Ihren Hinterbliebenen nicht unnötig schwer. Regeln Sie alles Nötige vorab.

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Der letzte Wille sollte so abgefasst sein, dass der:die Erblasser:in durch klare Formulierung die Vermögensaufteilung eindeutig regelt. Durch fachliche Beratung kann er Fehler vermeiden und Steuern sparen.

Geld, Schmuck, Immobilien, Lebensversicherungen, Unternehmen – wenn jemand etwas vererbt, können beachtliche Vermögenswerte zusammenkommen. Zwar gibt es das Sprichwort „Blut ist stärker als Wasser“, doch bei Geld oder geldwertem Vermögen hört dann aber nicht nur unter Freunden, sondern auch in der Familie oft die Freundschaft auf. Erblasser:innen, die vermeiden wollen, dass sich die Erb:innen nach ihrem Tod wegen der Vermögensaufteilung zerstreiten oder Vermögen verloren geht, sollten ihre Vermögensnachfolge zu Lebzeiten eindeutig regeln und ihren Nachkommen das Erben erleichtern.

Unterschiedliche Themenbereiche stehen in enger Wechselbeziehung:

Kreisdiagramm: Im Mittelpunkt steht „Vermögen erhalten“, umgeben von acht Themenfeldern wie Steuern, Vorsorge, Immobilien und Familie.
Der langfristige Erhalt von Vermögen setzt die Berücksichtigung mehrerer miteinander verbundener Themenbereiche voraus. Dazu gehören finanzielle, rechtliche, familiäre und persönliche Aspekte, die ganzheitlich geplant und aufeinander abgestimmt werden sollten.

Es gilt dabei, die Balance zwischen den wirtschaftlichen, familiären, steuerklichen und rechtlichen Aspekten zu finden. 

Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht.

So gibt es eine Menge rechtliche Aspekte zu beachten, die für den Rechtslaien oft kaum ersichtlich sind. Der Münchener Steuerexperte nennt einen anderen Fall: Jemand hat in jungen Jahren mit anderen zusammen eine Firma als Personengesellschaft gegründet und vor 30 Jahren einen Gesellschaftsvertrag gemacht. Heute hat er in seinem Testament geregelt, dass sein Sohn seinen Anteil der Firma erbt.

„Hier schlägt das Gesellschaftsrecht das Erbrecht“, so Dr. Fritz. „Wenn im Gesellschaftsvertrag steht, dass der:die rechtliche Nachfolger:in im Todesfall ausgezahlt wird und der:die Erb:in nicht in die Rechtsstellung des:der Altgesellschafter:in eintritt, wird das Ziel des Vaters, seinen Sohn als Firmeninhaber einzusetzen, nicht erreicht.“

Der:Die Expert:in kennt weitere, zahlreiche Beispiel, in denen Erb:innen plötzlich in Situationen kommen, die sie und der:die Erblasser:in nicht erwartet hatten. Zum Beispiel ist oft unklar, welches Erbrecht tatsächlich gilt. Etwa dann, wenn der:die Erblasser:in eine Finca auf Mallorca besitzt und dort überwiegend gelebt hat. „Hier gilt das spanische Erbrecht“, so Dr. Fritz.

Rechtliche Fußangeln

Merkliste: Rechtliche Fußangeln.

Für Rechtslai:innen sind erbrechtliche Aspekte nicht leicht zu durchschauen. Fachlicher Rat kann da vor Verlusten schützen.
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