Testament Der letzte Wille: Auf diese Punkte sollten Sie achten

Testament

Der letzte Wille: Auf diese Punkte sollten Sie achten.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Es gibt viele Fragen zum Thema Testament und Vererben. Hier finden Sie Antworten.

Handschriftlich oder Computer, Notar:in oder Anwalt:Anwältin, Erbvertrag oder Testament: Wer den Nachlass nach seinem Willen regeln will, sollte auf einige Dinge achten.

Dass ein Testament wichtig ist, wissen die meisten – doch die wenigsten wissen, worauf man alles achten muss, damit es bei einem Erbfall nicht zu Streitigkeiten kommt. Dr. Andreas Miehler, Fachanwalt für Erbrecht in München, gibt Antworten auf grundlegende Fragen.

Herr Dr. Miehler, soll ich über mein Testament mit Angehörigen sprechen, oder soll ich es ganz alleine planen und anfertigen?

Das ist grundsätzlich Geschmackssache und vom Einzelfall abhängig. Wenn man nicht darüber spricht, ist man zu Lebzeiten keinen Diskussionen ausgesetzt – das ist ein Vorteil. Dann muss sich der:die Erblasser:in auch nicht rechtfertigen, warum er jemanden zum:zur Erb:in einsetzt oder nicht.

Der Nachteil: Es kann am Sterbebett oder nach dem Tod zu bösen Überraschungen – und somit zum Streit unter den Angehörigen – kommen. Die Betroffenen können dann auch nicht mehr fragen, warum der:die Erblasser:in seine Entscheidungen so getroffen hat. Das führt häufig zu Irritationen und Missverständnissen.

Gerade wenn es um ein größeres Vermögen geht, sollte man alles mit den Erb:innen oder den Testamentsvollstrecker:innen abstimmen und koordinieren, damit es zu einem nahtlosen und reibungslosen Übergang kommt.

Reicht es, wenn ich meinen Willen handschriftlich verfasse, oder muss ich das Testament beurkunden lassen?

Testamente können nach deutschem Recht entweder privatschriftlich gemacht oder notariell beurkundet werden. Privatschriftlich heißt mit der Hand geschrieben. Dabei genügt es nicht, wenn es nur unterschrieben ist.

Es gibt eine Ausnahme bei Ehegatt:innen-Testamenten – hier genügt es, wenn einer das gesamte Testament per Hand schreibt und beide unterschreiben.

Die andere Variante – die notarielle Beurkundung – hat den bedeutenden Vorteil, dass das Testament in einer präzisen Rechtssprache verfasst ist und weniger Spielraum für Missverständnisse bietet. Bei eindeutiger Erbeinsetzung dient das notarielle Testament als Legitimation des:der Erb:in im Rechtsverkehr. Ein Erbschein wird sodann nicht benötigt.

Brauche ich dazu eine:n Anwalt:Anwältin oder eine:n Notar:in?

Grundsätzlich braucht man nach deutschem Recht keine:n Anwalt:Anwältin oder Notar:in. Man kann ein Testament auch ganz alleine verfassen – was in der Regel aber nicht sinnvoll ist. Die Themen sind komplex. Denken Sie beispielsweise an rechtliche und steuerliche Aspekte. Dabei sollte man sich helfen lassen. Wichtig ist, dass man einen unabhängige:n Expert:in, etwa eine:n Erbrechtler:in oder eine:n Steuerrechtler:in, zu Rate zieht.

Dr. Andreas Miehler, Fachanwalt für Erbrecht in München
"Man kann ein Testament auch ganz alleine verfassen – was in der Regel aber nicht sinnvoll ist."
Dr. Andreas Miehler,
Fachanwalt für Erbrecht in München

Was ist, wenn ich jemandem weniger vererbe als ihm gesetzlich zusteht?

Dann können die Betroffenen ihren Pflichtteil einfordern. Potentiell pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Eltern und Ehegatt:innen. Der Pflichtteil ist eine zwingende Mindestbeteiligung am Nachlass. Dieser Anspruch besteht, wenn die gesetzlichen Erb:innen enterbt werden oder ihnen weniger vererbt wird als ihnen eigentlich zusteht.

Der Pflichtsatz ist der halbe gesetzliche Erbteil. Ein Beispiel: Einem gesetzlichen Erb:innen steht die Hälfte des Nachlasses zu. Wird er enterbt, hat er Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses.

Zu Lebzeiten kann man per Pflichtteilsverzicht-Vertrag den Anspruch auf den Pflichtteil ausschließen – vorausgesetzt der Pflichtteil-Berechtigte ist damit einverstanden. Als zweite Möglichkeit gibt es die Anrechnung einer oder mehrerer Schenkungen auf den Pflichtteil. Dies mindert später den Pflichtteil. Dabei ist wichtig, dass die Anrechnungsbestimmung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung getroffen wird.

Kann oder muss ich das Testament aktualisieren?

Man muss es nicht. Dennoch liegt es nahe, die aktuelle Fassung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Da die Dinge im Fluss sind – Steuergesetze oder Familienverhältnisse können sich ändern – empfiehlt es sich, das Dokument regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.

Dies geht hingegen bei einem Erbvertrag nicht – diesen kann ich einseitig nicht ändern oder aufheben. Deshalb ist meines Erachtens ein Einzeltestament in vielen Fällen vorzugswürdig.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?

An eine:n Anwalt:Anwältin, Notar:in, Steuerberater:in oder Vermögensverwalter:in. Wichtig sind fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit sowie neutrale und gute Beratung.

Welche Rolle spielt das Alter des:der Erblasser:in beim Testament?

Das Thema sollte man in jeder Lebensphase berücksichtigen. Mit fortschreitendem Alter wird es wichtiger, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man stirbt, zwangsläufig höher wird. Aber Unfälle und schwere Krankheiten können auch junge Menschen ereilen. Wichtig ist zu wissen, dass man bei Bedarf das Testament stets anpassen kann.

Wann können Testamente zu Rechtsstreitigkeiten unter den Erb:innen führen?

Es kommt vor allem darauf an, wie eindeutig der letzte Wille formuliert ist. Klare Formulierungen können viele Streitigkeiten vermeiden.

Rechtsstreitigkeiten gibt es überwiegend bei privatschriftlichen Testamenten. Dort ist übrigens auch die Wahrscheinlichkeit, dass Testamente verschwinden, viel höher. Erb:innen sollten das Testament besser bei einer amtlichen Stelle verwahren.

Kurzum: Erblasser:innen, die ein Testament machen, das klar und eindeutig formuliert und amtlich hinterlegt ist, leisten einen großen Beitrag dazu, Erbstreitigkeiten weitestgehend auszuschließen.

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