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Erben: Das (un)erwartete Vermögen – annehmen oder nicht?

Darauf müssen Sie jetzt unbedingt achten.

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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Eine Erbschaft bringt nicht nur Vermögen mit sich, sondern auch Entscheidungen. Innerhalb weniger Wochen müssen Erben prüfen, ob sie das Erbe annehmen möchten, mögliche Schulden identifizieren und wichtige Fristen einhalten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie geerbtes Vermögen sinnvoll verwaltet, angelegt und langfristig erhalten werden kann. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf es jetzt ankommt und wie Sie finanzielle Risiken vermeiden können.

Eine Erbschaft verändert die finanzielle Situation oft grundlegend.

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist emotional belastend. Gleichzeitig müssen Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen treffen. Neben Konten, Wertpapierdepots oder Immobilien können auch Verbindlichkeiten Teil des Nachlasses sein. Deshalb sollten Erben möglichst früh einen vollständigen Überblick über die Vermögenssituation des Verstorbenen gewinnen.

Dabei gilt: Nicht jede Erbschaft verbessert automatisch die eigene finanzielle Situation. Hat sich der Erbe aber gegen die Ausschlagung entschieden oder die Frist versäumt, ist er dafür verantwortlich, den gesamten Nachlass abzuwickeln und die entsprechenden Kosten zu tragen. Dazu gehören Zahlungsverpflichtungen wie Pflichtteil, Erbschaft- und Einkommensteuer und offene Krankenhausrechnungen. Umso wichtiger ist ein strukturierter Blick auf den gesamten Nachlass.

Schritt 1: Überblick über den Nachlass verschaffen.

Bevor Entscheidungen getroffen werden, sollten alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Girokonten und Sparkonten
  • Wertpapierdepots
  • Immobilien
  • Beteiligungen und Unternehmensanteile
  • Lebensversicherungen
  • Darlehen und sonstige Schulden
  • mögliche Bürgschaften und Haftungsverpflichtungen

Neben dem eigentlichen Nachlass sollten Erben auch prüfen, ob weitere finanzielle Ansprüche bestehen. Dazu zählen beispielsweise Leistungen aus Risiko- oder Lebensversicherungen, bei denen sie als Bezugsberechtigte eingetragen sind. 

Schritt 2: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Eine der wichtigsten Entscheidungen muss oft innerhalb kurzer Zeit getroffen werden.
Porträtbild von Dr. Andreas Miehler

"Innerhalb der sechswöchigen Frist sollte man genau überprüfen, ob der Erblasser größere Verbindlichkeiten hatte, die den restlichen Nachlasswert übersteigen“, sagt Sven Hoyer, Spezialist für Vermögensnachfolgeplanung bei der HypoVereinsbank (HVB). "

Dr. Andreas Miehler,
Fachanwalt für Erbrecht in München

Die 6-Wochen-Frist.
Sobald ein Erbe vom Erbfall Kenntnis erlangt, beginnt in der Regel eine Frist von sechs Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss entschieden werden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird. Wird nichts unternommen, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.

Wann eine Ausschlagung sinnvoll sein kann.
Eine Ausschlagung (schriftlich vor dem Nachlassgericht) kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Schulden des Verstorbenen die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Denn Erben treten grundsätzlich in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und übernehmen damit auch bestehende Verpflichtungen.

Wer unsicher ist, sollte die wirtschaftliche Situation des Nachlasses möglichst schnell prüfen und gegebenenfalls rechtlichen oder steuerlichen Rat einholen. Dazu muss der Erbe beim zuständigen Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen, der die Nachlassinsolvenz einleitet und ihm einen genauen Überblick über den Schuldenstand gibt. Dadurch wird der Nachlass vom Vermögen des Erben getrennt; eine Schuldenhaftung gibt es dann nur noch für das vererbte Vermögen.

Schritt 3: Wichtige Formalitäten erledigen.

Nach Annahme der Erbschaft müssen verschiedene organisatorische Themen geregelt werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Legitimation gegenüber Banken
  • Beantragung eines Erbscheins oder Vorlage eines notariellen Testaments
  • Prüfung bestehender Kontovollmachten
  • Abwicklung laufender Verträge
  • Klärung offener Forderungen und Verbindlichkeiten

Gerade bei Bankkonten und Wertpapierdepots empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der betreuenden Bank, um einen Überblick über bestehende Vermögenswerte und Vollmachten zu erhalten. 

Schritt 4: Geerbtes Vermögen sinnvoll strukturieren.

Sind die wichtigsten Formalitäten erledigt, richtet sich der Blick nach vorn: Wie soll mit dem zusätzlichen Vermögen umgegangen werden?
Portrait von Kristian Ciboci, HypoVereinsbank.
"Eine Erbschaft kann die bestehende Anlagestrategie des Erben aus dem Gleichgewicht bringen."
Kristian Ciboci,
Spezialist für Vermögens- und Nachfolgeplanung,
HypoVereinsbank Region Bayern Süd, Allgäu

Viele Erben übernehmen Vermögenswerte, die nicht zu ihrer bisherigen Finanzplanung passen. Wer beispielsweise bereits Immobilien besitzt und zusätzlich eine weitere Immobilie erbt, erhöht den Anteil dieser Anlageklasse erheblich. Ähnliches gilt für konzentrierte Aktienbestände oder spezielle Beteiligungen.

Deshalb sollte das geerbte Vermögen nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die Frage, wie es sich in die persönliche Vermögensstruktur einfügt.

Eine ausgewogene Vermögensstruktur berücksichtigt:

  • persönliche Ziele
  • Risikobereitschaft
  • Anlagehorizont
  • bestehende Vermögenswerte
  • Liquiditätsbedarf

Ziel ist es, Klumpenrisiken zu vermeiden und das Gesamtvermögen bedarfsgerecht auszurichten.

Schritt 5: Steuerliche Aspekte beachten.

Erbschaften können steuerliche Folgen haben. Deshalb sollten größere Entscheidungen immer auch unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Darüber hinaus können sich steuerliche Besonderheiten ergeben, wenn geerbte Wertpapiere oder Immobilien verkauft werden. Auch bisherige Haltefristen des Erblassers können dabei relevant sein.  Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerexperten kann helfen, unnötige Belastungen zu vermeiden und vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Beispiel Immobilie: Bei Immobilien ist der Verkauf für Privatpersonen nach zehn Jahren steuerfrei. Ansonsten muss der Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angegeben werden. Bei einem Veräußerungsgewinn wird der individuelle Einkommensteuersatz fällig. Hatte nun beispielsweise der Verstorbene sich vor acht Jahren eine Immobilie angeschafft, könnte es sich auszahlen, noch zumindest zwei Jahre mit dem Verkauf zu warten.

Besondere Herausforderung: Die Erbengemeinschaft.

Sind mehrere Personen gemeinsam Erben, müssen wichtige Entscheidungen häufig miteinander abgestimmt werden.

Dies betrifft unter anderem:

  • den Verkauf von Vermögenswerten
  • Anlageentscheidungen
  • Immobilienverwaltung
  • die Aufteilung des Nachlasses

Komplex wird es insbesondere dann, wenn einzelne Erben unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit dem Vermögen haben oder Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen. In solchen Fällen kann die Bevollmächtigung eines Miterben oder die Einbindung externer Vermögensexperten sinnvoll sein

Jeder Erbe ist auch einmal Erblasser.

Eine Erbschaft bietet oft Anlass, die eigene Vermögens- und Nachfolgeplanung neu zu ordnen. Wer heute Vermögen erhält, sollte auch darüber nachdenken, wie dieses später einmal an die nächste Generation übertragen werden soll.

Durch eine frühzeitige Planung lassen sich Vermögenswerte strukturieren, potenzielle steuerliche Belastungen reduzieren und Angehörige entlasten. Schenkungen, Vorsorgevollmachten, Testamente oder eine ganzheitliche Nachfolgeplanung können dabei wichtige Bausteine sein.

Ihr nächster Schritt.

Ob es um die Entscheidung zur Annahme eines Erbes, die Strukturierung des Nachlasses oder die langfristige Anlage geerbter Vermögenswerte geht: Eine individuelle Betrachtung der persönlichen Situation ist entscheidend. „Der beste Ansprechpartner ist in der Regel der bisherige Kundenbetreuer des Erblassers“, sagt Sven Hoyer.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, Vermögen generationenübergreifend zu planen, Risiken zu erkennen und passende Lösungen für Ihre persönliche Situation zu entwickeln.

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Nachgefragt.

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Nachlass. Dazu gehören Vermögenswerte wie Konten, Depots oder Immobilien ebenso wie mögliche Schulden und sonstige Verpflichtungen.

In der Regel beträgt die Frist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.

Ja. Mit der Erbschaft gehen grundsätzlich auch bestehende Verbindlichkeiten auf die Erben über. Daher sollte die wirtschaftliche Situation des Nachlasses frühzeitig geprüft werden.

Nicht zwingend. In vielen Fällen können sich Erben auch mit einem notariellen Testament und dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll legitimieren. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Geerbtes Vermögen sollte in die bestehende Vermögensstruktur integriert werden. Dabei spielen persönliche Ziele, Risikobereitschaft und der Anlagehorizont eine wichtige Rolle.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Nachlasses, dem Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen ab. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit. 

Bei einer Erbengemeinschaft müssen wichtige Entscheidungen häufig gemeinsam getroffen werden, etwa zur Verwaltung oder Veräußerung von Vermögenswerten.

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