
Erben: Das (un)erwartete Vermögen – annehmen oder nicht?
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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Eine Erbschaft verändert die finanzielle Situation oft grundlegend.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist emotional belastend. Gleichzeitig müssen Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen treffen. Neben Konten, Wertpapierdepots oder Immobilien können auch Verbindlichkeiten Teil des Nachlasses sein. Deshalb sollten Erben möglichst früh einen vollständigen Überblick über die Vermögenssituation des Verstorbenen gewinnen.
Dabei gilt: Nicht jede Erbschaft verbessert automatisch die eigene finanzielle Situation. Hat sich der Erbe aber gegen die Ausschlagung entschieden oder die Frist versäumt, ist er dafür verantwortlich, den gesamten Nachlass abzuwickeln und die entsprechenden Kosten zu tragen. Dazu gehören Zahlungsverpflichtungen wie Pflichtteil, Erbschaft- und Einkommensteuer und offene Krankenhausrechnungen. Umso wichtiger ist ein strukturierter Blick auf den gesamten Nachlass.

Schritt 1: Überblick über den Nachlass verschaffen.
Dazu gehören insbesondere:
- Girokonten und Sparkonten
- Wertpapierdepots
- Immobilien
- Beteiligungen und Unternehmensanteile
- Lebensversicherungen
- Darlehen und sonstige Schulden
- mögliche Bürgschaften und Haftungsverpflichtungen
Neben dem eigentlichen Nachlass sollten Erben auch prüfen, ob weitere finanzielle Ansprüche bestehen. Dazu zählen beispielsweise Leistungen aus Risiko- oder Lebensversicherungen, bei denen sie als Bezugsberechtigte eingetragen sind.

Schritt 2: Erbe annehmen oder ausschlagen?

"Innerhalb der sechswöchigen Frist sollte man genau überprüfen, ob der Erblasser größere Verbindlichkeiten hatte, die den restlichen Nachlasswert übersteigen“, sagt Sven Hoyer, Spezialist für Vermögensnachfolgeplanung bei der HypoVereinsbank (HVB). "
Fachanwalt für Erbrecht in München
Die 6-Wochen-Frist.
Sobald ein Erbe vom Erbfall Kenntnis erlangt, beginnt in der Regel eine Frist von sechs Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss entschieden werden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird. Wird nichts unternommen, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.
Wann eine Ausschlagung sinnvoll sein kann.
Eine Ausschlagung (schriftlich vor dem Nachlassgericht) kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Schulden des Verstorbenen die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Denn Erben treten grundsätzlich in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und übernehmen damit auch bestehende Verpflichtungen.
Wer unsicher ist, sollte die wirtschaftliche Situation des Nachlasses möglichst schnell prüfen und gegebenenfalls rechtlichen oder steuerlichen Rat einholen. Dazu muss der Erbe beim zuständigen Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen, der die Nachlassinsolvenz einleitet und ihm einen genauen Überblick über den Schuldenstand gibt. Dadurch wird der Nachlass vom Vermögen des Erben getrennt; eine Schuldenhaftung gibt es dann nur noch für das vererbte Vermögen.

Schritt 3: Wichtige Formalitäten erledigen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Legitimation gegenüber Banken
- Beantragung eines Erbscheins oder Vorlage eines notariellen Testaments
- Prüfung bestehender Kontovollmachten
- Abwicklung laufender Verträge
- Klärung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
Gerade bei Bankkonten und Wertpapierdepots empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der betreuenden Bank, um einen Überblick über bestehende Vermögenswerte und Vollmachten zu erhalten.

Schritt 4: Geerbtes Vermögen sinnvoll strukturieren.

Spezialist für Vermögens- und Nachfolgeplanung,
HypoVereinsbank Region Bayern Süd, Allgäu
Viele Erben übernehmen Vermögenswerte, die nicht zu ihrer bisherigen Finanzplanung passen. Wer beispielsweise bereits Immobilien besitzt und zusätzlich eine weitere Immobilie erbt, erhöht den Anteil dieser Anlageklasse erheblich. Ähnliches gilt für konzentrierte Aktienbestände oder spezielle Beteiligungen.
Deshalb sollte das geerbte Vermögen nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die Frage, wie es sich in die persönliche Vermögensstruktur einfügt.
Eine ausgewogene Vermögensstruktur berücksichtigt:
- persönliche Ziele
- Risikobereitschaft
- Anlagehorizont
- bestehende Vermögenswerte
- Liquiditätsbedarf
Ziel ist es, Klumpenrisiken zu vermeiden und das Gesamtvermögen bedarfsgerecht auszurichten.

Schritt 5: Steuerliche Aspekte beachten.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Darüber hinaus können sich steuerliche Besonderheiten ergeben, wenn geerbte Wertpapiere oder Immobilien verkauft werden. Auch bisherige Haltefristen des Erblassers können dabei relevant sein. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerexperten kann helfen, unnötige Belastungen zu vermeiden und vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Beispiel Immobilie: Bei Immobilien ist der Verkauf für Privatpersonen nach zehn Jahren steuerfrei. Ansonsten muss der Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angegeben werden. Bei einem Veräußerungsgewinn wird der individuelle Einkommensteuersatz fällig. Hatte nun beispielsweise der Verstorbene sich vor acht Jahren eine Immobilie angeschafft, könnte es sich auszahlen, noch zumindest zwei Jahre mit dem Verkauf zu warten.
Besondere Herausforderung: Die Erbengemeinschaft.
Sind mehrere Personen gemeinsam Erben, müssen wichtige Entscheidungen häufig miteinander abgestimmt werden.
Dies betrifft unter anderem:
- den Verkauf von Vermögenswerten
- Anlageentscheidungen
- Immobilienverwaltung
- die Aufteilung des Nachlasses
Komplex wird es insbesondere dann, wenn einzelne Erben unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit dem Vermögen haben oder Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen. In solchen Fällen kann die Bevollmächtigung eines Miterben oder die Einbindung externer Vermögensexperten sinnvoll sein
Jeder Erbe ist auch einmal Erblasser.
Eine Erbschaft bietet oft Anlass, die eigene Vermögens- und Nachfolgeplanung neu zu ordnen. Wer heute Vermögen erhält, sollte auch darüber nachdenken, wie dieses später einmal an die nächste Generation übertragen werden soll.
Durch eine frühzeitige Planung lassen sich Vermögenswerte strukturieren, potenzielle steuerliche Belastungen reduzieren und Angehörige entlasten. Schenkungen, Vorsorgevollmachten, Testamente oder eine ganzheitliche Nachfolgeplanung können dabei wichtige Bausteine sein.
Ihr nächster Schritt.
Ob es um die Entscheidung zur Annahme eines Erbes, die Strukturierung des Nachlasses oder die langfristige Anlage geerbter Vermögenswerte geht: Eine individuelle Betrachtung der persönlichen Situation ist entscheidend. „Der beste Ansprechpartner ist in der Regel der bisherige Kundenbetreuer des Erblassers“, sagt Sven Hoyer.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, Vermögen generationenübergreifend zu planen, Risiken zu erkennen und passende Lösungen für Ihre persönliche Situation zu entwickeln.
Nachgefragt.
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Nachlasses, dem Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen ab. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit.



